Speedlimiter Bullenmagnet ?

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    • Speedlimiter Bullenmagnet ?

      Heyho,
      Mal so eine Meinungsfrage an euch und juristische Aspekte.

      Die Bullerei ist ja nun auch nicht ganz dumm und kann sich ja theoretisch im Internet alle Beiträge zu Speedlimitern anschauen usw und
      sich halt schlau machen.
      So können die ja rausfinden, dass dieser ein Radsensor hat, der relativ auffällig am Block sitzt.
      Also Bulle X hat mich kontrolliert und ist beispielsweise testgefahren aber der auffällige Roller fährt nur 50.
      Das kommt Bulle X komisch vor und deswegen kontrolliert er ein bisschen meinen Jetty. Er hat sich im Inet informiert und weiß über den SSpeedlimiter Bescheid und erkennt einen RS an meinem Block, er schließt daraus jetzt, dass Ich einen DZB habe.

      1.Ist das jetzt ein Beweis für einen zur Abschleppung berechtigten Verdacht ?
      2.Darf er meinen Roller auseinandernehmen, Helfmach z.B um zu schauen ?

      Was hättet ihr für Ausreden für diesen Sensor, man kann ihn ja schon recht leicht sehen ..
      Oder wie verdeckt ihr ihn vlt :) ?
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    • Die Bullen, im Volksmund auch Polizisten genannt, sind meistens Streifenpolizisten, die einfach nur so kontrollieren und keine Ahnung von Rollern speziell haben. Wenn du in eine Rollerkontrolle kommst, dann hast du Pech gehabt.
      Wenn die einen Verdacht haben, geht der Roller zum Gutachter und due bekommst ihn komplett zerlegt wieder zurück
    • Ja der Radsensor muss ja nicht zwangseise zu einem DZB gehören.. Die Frage ist ob das Ding wohl zu einem bestätigten Verdacht reicht.

      Ebenfalls nochmal..ja wenn sie einen Verdacht haben, aber einen Beweis brauchen sie.
      Kann ja auch sein, dass du in ne Kontrolle kommst du nen DZB drin hast, aber er es dir ja nicht nachweisen kann oder ? ;)
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    • _Dark_P_ schrieb:


      Klar, wenn die nen Verdacht auf Tuning haben und dich beim fahren erwischt haben können die den klar einschicken :thumbdown:
      ABER um auf die Aussage von F.A.V zurückzukommen.... die dürfen den Roller glaube ich nichtmehr in Einzelteilen zurückgeben der muss komplett sein soweit ich weiß...
      Ok also wenn ich mit meinem Roller erwischt werde beim(man glaubt es nicht) fahren können die ihn einsacken :O !
      Ironie off. Drück dich mal bitte präziser aus.
      Ich habe nen 50er schein also sieht man es nicht so leicht wie schnell ich fahre.
      Und ein Radsensor ist ja kein Beweis für einen DZB.. es kann ja auch für alles andere sein.
      Wenn die die CDI unterm Helmfach sehen kann das ja wohl auch kein Verdacht auf nen DZB sein hahaha
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    • Die brauchen keinen Beweis, den Beweis finden sie ja durch den Gutachter... Es kann ja nicht bei jeder Kontrolle der halbe Roller auseinandergebaut werden, damit man einen DZB findet!
      Ich weiss garnicht, was du hören willst?! Wir schildern, wie es ist und du versuchst mit irgendwelchen Argumenten das zu widerlegen. Entweder du glaubst es oder es ist dein Problem!
    • F.A.V. schrieb:


      Die brauchen keinen Beweis, den Beweis finden sie ja durch den Gutachter... Es kann ja nicht bei jeder Kontrolle der halbe Roller auseinandergebaut werden, damit man einen DZB findet!
      Ich weiss garnicht, was du hören willst?! Wir schildern, wie es ist und du versuchst mit irgendwelchen Argumenten das zu widerlegen. Entweder du glaubst es oder es ist dein Problem!

      Übertreib mal nicht Kleiner.. Irgendwelche nicht geschriebenen Straßengesetze kannst du dir an den Hut stecken.
      Ich wollte ihre Rechte wissen und nicht deine Meinung dazu, wenn du sie also nicht kennst, sag nix.
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    • Das war nicht meine Meinung, sonst hätte ich geschrieben, dass es meine Meinung ist, aber das habe ich ja nicht. Nochmal: Es muss kein Beweis vorliegen, es reicht ein Verdacht. Das muss man sich auch nicht an den Hut stecken, da hilft es herzlich wenig!

      Dito! :thumbsup:
      Sobald sie etwas vermuten, ist er weg.. Ist einfach so.. Sie wollen ja ihren Beweis. Also ab zum Gutachter damit, dann wissen sie es :D
      ich glaube ich habe ein tinitus im auge. ich sehe nur pfeifen! :thumbsup:
    • F.A.V. schrieb:

      Die brauchen keinen Beweis, den Beweis finden sie ja durch den Gutachter... Es kann ja nicht bei jeder Kontrolle der halbe Roller auseinandergebaut werden, damit man einen DZB findet!
      Ich weiss garnicht, was du hören willst?! Wir schildern, wie es ist und du versuchst mit irgendwelchen Argumenten das zu widerlegen. Entweder du glaubst es oder es ist dein Problem!
      Habt ihr schon Erfahrungen damit ? also persönlich ? :thumbsup:
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    • F.A.V. schrieb:

      Das war nicht meine Meinung, sonst hätte ich geschrieben, dass es meine Meinung ist, aber das habe ich ja nicht. Nochmal: Es muss kein Beweis vorliegen, es reicht ein Verdacht. Das muss man sich auch nicht an den Hut stecken, da hilft es herzlich wenig!


      F.A.V. was ist los mit dir?
      Fang an ihm zu geben, bitte :huh:
    • persönlich jetzt nicht,
      aber sie haben recht.
      falss der verdacht besteht, haben sie das recht. und wenn der gutachter was findet, bist du dran.
      wenn er nichts findet, oder nur das was du schon zugegebn hast, musst du nichts zahlen. ist also die beste möglichkeit.
      allerdings hat nen kumpel von mir mal, der nen dzb drin hatte, und angehalten wurde,
      bevor die den abschlepper gerufen haben, die voll zur sau gemacht.
      "ja was soll das, das können sie nicht machen", usw. dann seinen vater angerufen,
      nummer vom anwalt geben lassen, bei dem angerufen, und den bullen das halt so gesagt,
      hörer weitergereicht, blablabla. haben die halt gewartet.
      nach ner stunde hatt der anwalt dann eine einstweilige verfügung, oder sowas in der art,
      dass der roller halt nicht abgeschleppt werden darf, bzw. erst in einem verfahren also beweisgut oder so.
      ist dann auch zu nem verfahren gekommen. roller war mittlerweile allerdings wieder ori, also ist nichts passiert :D
    • Mir ist es nie passiert, aber in meiner Umgebung wurde das bei 2 Leuten gemacht, war dabei. Die Polizei stellt das Fahrzeug ja nicht sicher oder sonst was. Es geht nur darum, dass sie einen Verdacht haben, du seist zu schnell gefahren, und um das zu überprüfen zrlegen sie ihn. Anders können sie keine Beweise sammeln. Das ist eine Tatsache, obs ein Gesetz ist, bezweifle ich, aber es ist das Recht der Polizei

      Aber jetzt ists auch genug, 6 oder 7 Kommentare mit dem gleichen Inhalt und der Threadautor glaubts immer noch nicht... Dann hast du wohl keine Antwort auf deine Frage bekommen, wenn du es nicht wahrhaben willst
    x
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