POL-LEV: Rasendes Mofa
12.04.2005 - 10:32 Uhr
Leverkusen (ots) -
Ein viel zu schneller Mofafahrer ging den Beamten der Leverkusener
Polizei bei einer Kontrolle in Küppersteg ins Netz.
Der 15-jährige Schüler aus Langenfeld fuhr am Montagabend auf
seinem Mofa über die Küppersteger Straße und wurde im Rahmen einer
Verkehrskontrolle angehalten. Dabei bestätigte sich der Verdacht der
Ordnungshüter.
Ein durchgeführter Geschwindigkeitstest auf einem Rollenprüfstand
ergab bei dem Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 94 km/h. Jetzt
kommen auf den jungen Mann eine ganze Reihe von Unannehmlichkeiten
zu.
Gegen die Betroffenen wird in diesen Fällen ein Verfahren wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, das mit einer Geldstrafe enden
kann. Außerdem erlischt automatisch auch die Betriebserlaubnis für
das Fahrzeug. Das Mofa wurde von der Polizei sichergestellt und muss
jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand beim TÜV vorgeführt werden.
Dabei sind natürlich auch die entsprechenden Gebühren zu entrichten.
Das "frisieren" von Mofas oder Mofarollern wird leider immer noch
als Kavaliersdelikt angesehen. Dabei bedeutet dies unverantwortliche
Handeln eine große Gefahr für sich und auch für andere
Verkehrsteilnehmer, da diese Fahrzeuge vom Hersteller nur für eine
Geschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt sind.
ots-Originaltext: Polizei Leverkusen
SCOOTERTUNING IS NOT A CRIME !!!
12.04.2005 - 10:32 Uhr
Leverkusen (ots) -
Ein viel zu schneller Mofafahrer ging den Beamten der Leverkusener
Polizei bei einer Kontrolle in Küppersteg ins Netz.
Der 15-jährige Schüler aus Langenfeld fuhr am Montagabend auf
seinem Mofa über die Küppersteger Straße und wurde im Rahmen einer
Verkehrskontrolle angehalten. Dabei bestätigte sich der Verdacht der
Ordnungshüter.
Ein durchgeführter Geschwindigkeitstest auf einem Rollenprüfstand
ergab bei dem Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 94 km/h. Jetzt
kommen auf den jungen Mann eine ganze Reihe von Unannehmlichkeiten
zu.
Gegen die Betroffenen wird in diesen Fällen ein Verfahren wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, das mit einer Geldstrafe enden
kann. Außerdem erlischt automatisch auch die Betriebserlaubnis für
das Fahrzeug. Das Mofa wurde von der Polizei sichergestellt und muss
jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand beim TÜV vorgeführt werden.
Dabei sind natürlich auch die entsprechenden Gebühren zu entrichten.
Das "frisieren" von Mofas oder Mofarollern wird leider immer noch
als Kavaliersdelikt angesehen. Dabei bedeutet dies unverantwortliche
Handeln eine große Gefahr für sich und auch für andere
Verkehrsteilnehmer, da diese Fahrzeuge vom Hersteller nur für eine
Geschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt sind.
ots-Originaltext: Polizei Leverkusen
SCOOTERTUNING IS NOT A CRIME !!!
SCOOTERTUNING
IS
NOT
A
CRIME
IS
NOT
A
CRIME