Wie Geil ihr liest echt nicht die AGB's ne?
Da steht. Um bestellen zu müssen muss man 18 sein. Jedoch kann mann bestellen wenn ein erziehungsberechtigter den kauf eingewilligt hat. Steht groß und breit da. Bestelle da auch! Also du darfst bestellen wenn deine Eltern eingestimmt haben.
Nochmal für die nicht lesenden Menschen !
zitat : "Der Kunde versichert beim Kauf volljährig zu sein. Ist dies nicht der Fall, versichert der Kunde beim Kauf, dass der/die Erziehungsberechtigte/n diesem Kauf zugestimmt haben."
Wie Geil ihr liest echt nicht die AGB's ne?
Da steht. Um bestellen zu müssen muss man 18 sein. Jedoch kann mann bestellen wenn ein erziehungsberechtigter den kauf eingewilligt hat. Steht groß und breit da. Bestelle da auch! Also du darfst bestellen wenn deine Eltern eingestimmt haben.
Nochmal für die nicht lesenden Menschen !
zitat : "Der Kunde versichert beim Kauf volljährig zu sein. Ist dies nicht der Fall, versichert der Kunde beim Kauf, dass der/die Erziehungsberechtigte/n diesem Kauf zugestimmt haben."
Das geht total simple
Aber nochmal du darfst kaufen wenn deine Eltern den kauf eingestimmt haben.
Basta !
Lest euch doch erstmal die AGB's durch mann-.-
Das geht total simple
Aber nochmal du darfst kaufen wenn deine Eltern den kauf eingestimmt haben.
Basta !
Lest euch doch erstmal die AGB's durch mann-.-
wer ließt schon die AGB's ????
ich bin bei SA, SL , SPL , scooter center, scooter kingz usw
bei mindestens 10 verschiedenen shops und hab die noch nie gelesen aber meine eltern is des eh egal
wenn ich da was bestell solang es legal is
Über Bayern lacht die Sonne, über den Rest die ganze Welt
Habt ihr noch nichts vom Taschengeldparagraphen gehört? Nur im Sinne dieses Paragraphens dürfe Bestellungen und Einkäufe getätigt werden. Solange man nicht Volljährig ist gilt man nach dem Gesetzt als beschränkt Geschäftsfähig.
Habt ihr noch nichts vom Taschengeldparagraphen gehört? Nur im Sinne dieses Paragraphens dürfe Bestellungen und Einkäufe getätigt werden. Solange man nicht Volljährig ist gilt man nach dem Gesetzt als beschränkt Geschäftsfähig.
da hast du ausnahmsweise mal unrecht...der taschengeld paragraph besagt nur, dass man als unter 18-jähriger taschengeld, sofern eingeschränkt geschäftsfähig, ohne erlaubnis der eltern ausgeben kann, bzw. frei darüber verfügen kann...das schließt aber nicht aus, dass man ein geschäft, dass das taschengeld übersteigt mit zustimmung der eltern abschließen darf...man darf nur nicht leasen und mieten, das müssen dann die eltern übernehmen...
das ganze gilt übrigens auch für selbst verdientes geld...eltern können nur schenkungen kontrollieren...
Habt ihr noch nichts vom Taschengeldparagraphen gehört? Nur im Sinne dieses Paragraphens dürfe Bestellungen und Einkäufe getätigt werden. Solange man nicht Volljährig ist gilt man nach dem Gesetzt als beschränkt Geschäftsfähig.
da hast du ausnahmsweise mal unrecht...der taschengeld paragraph besagt nur, dass man als unter 18-jähriger taschengeld, sofern eingeschränkt geschäftsfähig, ohne erlaubnis der eltern ausgeben kann, bzw. frei darüber verfügen kann...das schließt aber nicht aus, dass man ein geschäft, dass das taschengeld übersteigt mit zustimmung der eltern abschließen darf...man darf nur nicht leasen und mieten, das müssen dann die eltern übernehmen...
das ganze gilt übrigens auch für selbst verdientes geld...eltern können nur schenkungen kontrollieren...
Stimmt auch nicht ganz^^. Wenn die Eltern sehen das du z.B nen Downi gekauft hast, und du die haben es dir nicht erlaubt. MUSS der Shop den Downi zurück nehmen
Scheiß gesetzte ohne wärs manchmal viel einfacher^^ Aber manchmal auch nicht^^
Habt ihr noch nichts vom Taschengeldparagraphen gehört? Nur im Sinne dieses Paragraphens dürfe Bestellungen und Einkäufe getätigt werden. Solange man nicht Volljährig ist gilt man nach dem Gesetzt als beschränkt Geschäftsfähig.
da hast du ausnahmsweise mal unrecht...der taschengeld paragraph besagt nur, dass man als unter 18-jähriger taschengeld, sofern eingeschränkt geschäftsfähig, ohne erlaubnis der eltern ausgeben kann, bzw. frei darüber verfügen kann...das schließt aber nicht aus, dass man ein geschäft, dass das taschengeld übersteigt mit zustimmung der eltern abschließen darf...man darf nur nicht leasen und mieten, das müssen dann die eltern übernehmen...
das ganze gilt übrigens auch für selbst verdientes geld...eltern können nur schenkungen kontrollieren...
Stimmt auch nicht ganz^^. Wenn die Eltern sehen das du z.B nen Downi gekauft hast, und du die haben es dir nicht erlaubt. MUSS der Shop den Downi zurück nehmen
Scheiß gesetzte ohne wärs manchmal viel einfacher^^ Aber manchmal auch nicht^^
eben nicht, wenn du den downi von deinem taschengeld gekauft hast, können deine eltern nix machen...
aber habe das mit tourmaster schon geklärt, ich hatte seinen post wohl falsch aufgefasst...