Stimmts das man angezeigt wird weil man nen Downie drauf hat?
Anzeige wegen Downie??
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Nein , nur Mängelkarte
Verbessert mich wenn ich mich irreMr_Zylinder
fertig zum SaWe 010 ♥ -
kommt auf den bullen an
manche sagen nichts andere geben dir ne mängelkarte und wieder andere zeigen dich wegen
fahrens ohne fahrerlaubnis ansorry meinte wegen fahrens ohne versicherungsschutz = aber das gleiche:(:(
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Ist möglich. Wenn du nen Downhilllenker einbaust, dann musst du den vom TÜV abnehmen lassen (Downies mit ABE gibts es nach meinem Wissen nicht. Lässt du ihn nicht eintragen, hast du eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen, welche die Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Das verwenden eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis im Strassenverkehr ist illegal, und wird zur Anzeige gebracht.
Wenn du einen Downie Einbaust und zum TÜV gehst, dann ist es aber immernoch nicht sicher ob der dir den auch einträgt. Nach meinem Wissen hast du die größten Chancen wenn du ne 4-Punkt aufnahme hast - da sind anscheinend die meisten TÜV-ler noch einigermaßen kulant. Mit ner 2 Punkt Aufnahme hast du deutlich geringere chancen - aber auch da gibts schon Fälle in denen die Leute Glück mit ihrem TÜV Prüfer hatten...
EDIT:
Glück haben kannst du immer... Nach der Gesetzeslage wird das zur Anzeige gebracht, da die Veränderung gravierend und Sicherheitsrelevant ist. Ob die Polizei dir allerdings nur ne Mängelkarte ausstellt, oder den Lenker vielleicht übersieht ist wohl Situationsabhängig, und liegt auch zum Teil im Ermessen des Polizisten - aber rein Rechtlich gesehen ist eine Anzeige fällig.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlsaubnis, und Versicherungsbetrug sind übrigens verschiedene Dinge... Ein Downie lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, nicht aber zwangsweise den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt (vornehmlich) dann, wenn du technische änderungen am Fahrzeug vornimmst, die seine Sacheigenschaft als Kleinkraftrad ändern - sprich Hubraumtuning, oder Leistungstuning, welches eine höhere Geschwindigkeit erlaubt als gesetzlich vorgeschrieben. (50ccm, 45/50km/h). In diesem Falle wäre das Versicherungsbetrug, da du das Fahrzeug bei der Versicherung günstig als Kleinkraftrad versichert hast, es sich aber per definition nicht mehr um ein Kleinkraftrad handelt, sondern durch das Tuning um ein Leichtkraftrad oder Kraftrad.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von SonicC ()
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Meistens kommst du mit Mängelkarte davon , in Einzelfällen gibt's auch ne Anzeige....Lass mich raten: Du hast ne eiserne Latte? Stimmt's?
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SonicC schrieb:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlsaubnis, und Versicherungsbetrug sind übrigens verschiedene Dinge... Ein Downie lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, nicht aber zwangsweise den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt (vornehmlich) dann, wenn du technische änderungen am Fahrzeug vornimmst, die seine Sacheigenschaft als Kleinkraftrad ändern - sprich Hubraumtuning, oder Leistungstuning, welches eine höhere Geschwindigkeit erlaubt als gesetzlich vorgeschrieben. (50ccm, 45/50km/h). In diesem Falle wäre das Versicherungsbetrug, da du das Fahrzeug bei der Versicherung günstig als Kleinkraftrad versichert hast, es sich aber per definition nicht mehr um ein Kleinkraftrad handelt, sondern durch das Tuning um ein Leichtkraftrad oder Kraftrad. -
Also ich kenne es nur so, dass das Fahrzeug so dem Versicherungsschutz untersteht, wie es auch die BE besitzt. Da es andernfalls keine Genehmigung für das Fahren auf öffentlichen Straßen besitzt und somit die Versicherung nicht mehr aufkommen muss. Fahren mit Dowi ja prinzipiell das selbe, als wenn du ohne Scheinwerfer fährst. Da wird auch keine Versicherung ein Auge zudrücken.
Dass große aber an der Sache ist allerdings, dass sich dein Roller niemand anschauen wird, solange du der Unfallverursacher bist. Du also mit High-End Setup nen Unfall bauen kannst, ohne dass die Versicherung es merkt. Am Arsch bist du nur, wenn das Unfallopfer kurz nach dem Unfall die Polizei alarmiert, damit diese den Unfall aufnimmt....Lass mich raten: Du hast ne eiserne Latte? Stimmt's? -
AHA
Gut zu wissen^^ und wo gibts bitte eine 4Punkt Aufnahme? Hab ich noch nie iwo gesehen^^
LG Leroy -
Die von Hebo und Doppler sind 4-Punkt Aufnahmen. Meines Wissens nach, gab's auch mal ne Aufnahme von Peugeot mit ABE, die bspw. beim SF2 Furious verbaut wurde: img501.imageshack.us/img501/7343/613964sthb2.jpg...Lass mich raten: Du hast ne eiserne Latte? Stimmt's?
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Leroy schrieb:
AHAGut zu wissen^^ und wo gibts bitte eine 4Punkt Aufnahme? Hab ich noch nie iwo gesehen^^
LG Leroy -
J@nnik schrieb:
SonicC schrieb:
Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlsaubnis, und Versicherungsbetrug sind übrigens verschiedene Dinge... Ein Downie lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, nicht aber zwangsweise den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt (vornehmlich) dann, wenn du technische änderungen am Fahrzeug vornimmst, die seine Sacheigenschaft als Kleinkraftrad ändern - sprich Hubraumtuning, oder Leistungstuning, welches eine höhere Geschwindigkeit erlaubt als gesetzlich vorgeschrieben. (50ccm, 45/50km/h). In diesem Falle wäre das Versicherungsbetrug, da du das Fahrzeug bei der Versicherung günstig als Kleinkraftrad versichert hast, es sich aber per definition nicht mehr um ein Kleinkraftrad handelt, sondern durch das Tuning um ein Leichtkraftrad oder Kraftrad.
Beispielsweise kann die Versicherung verweigern einen Unfallschaden zu regulieren, der dadurch entstanden ist, weil du die Bremsblöcke durch rosa Plüsch ersetzt hast, weil du das optisch geiler findest - und du deshalb nicht mehr bremsen konntest.
Der Versicherungsschutz für ein Fahrzeug erlischt allerdings dann, wenn BEISPIELSWEISE das Fahrzeug andere Eigenschaften besitzt, als bei der Versicherung angebenen. In unserem Falle also ein Motorrad, welches als 50ccm und 50km/h roller versichert wurde. Das sind zwei paar Stiefel, und da gilt es wirklich zu unterscheiden.
Wenn du mit nem Ori Roller mit Downie nen Fußgänger mit 50km/h umfährst, kommt die Versicherung da nicht so schnell raus, wie wenn du mit nem illegal leistungsgetuntem/entdrosseltem Roller mit 20km/h nen Füßgänger umnietest, da im ersten Fall VIELLEICHT nur ein Unfall unrelevantes Teil zum erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat, allerdings im zweiten Fall ein Versicherungsbetrug vorliegt, und somit kein Versicherungsschutz besteht. -
hab gehört in bayern gibt es so nen makker der trät dir sachen ein, kostet nur derbst viel geld downie schätze ich mal so 200... da hab ich mehr glück bei meinem skr kommt´n downie ran, den ich von nem bekannten eintragen lassen kann
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hab hier mal wwas rausgesucht , ist zwar für nen aerox (oder yamaha insg.) aber immerhin gis sowas :p
rover.ebay.com/rover/1/707-534…5e26&_trksid=p3286.c0.m14 -
der sieht ja auch mal ned schlecht aus!
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"Die Aufnahme stamm von einem MBK Stunt Naked (passt jedoch auch auf Yamaha Aerox/MBk Nitro) und ist ein Originalteil somit also in der Theorie legal!!!"
Auch nur inner theorie. Wenn du das nämlich an ne andere Rox haust erlischt auch von der die BE, weil sie die BE nicht unter Berücksichtigung dieses Lenker's bekommen hat, sondern nur mit nem normalen....Lass mich raten: Du hast ne eiserne Latte? Stimmt's?
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