Anzeige wegen Downie??

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    • Ist möglich. Wenn du nen Downhilllenker einbaust, dann musst du den vom TÜV abnehmen lassen (Downies mit ABE gibts es nach meinem Wissen nicht. Lässt du ihn nicht eintragen, hast du eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen, welche die Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Das verwenden eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis im Strassenverkehr ist illegal, und wird zur Anzeige gebracht.

      Wenn du einen Downie Einbaust und zum TÜV gehst, dann ist es aber immernoch nicht sicher ob der dir den auch einträgt. Nach meinem Wissen hast du die größten Chancen wenn du ne 4-Punkt aufnahme hast - da sind anscheinend die meisten TÜV-ler noch einigermaßen kulant. Mit ner 2 Punkt Aufnahme hast du deutlich geringere chancen - aber auch da gibts schon Fälle in denen die Leute Glück mit ihrem TÜV Prüfer hatten...

      EDIT:
      Glück haben kannst du immer... Nach der Gesetzeslage wird das zur Anzeige gebracht, da die Veränderung gravierend und Sicherheitsrelevant ist. Ob die Polizei dir allerdings nur ne Mängelkarte ausstellt, oder den Lenker vielleicht übersieht ist wohl Situationsabhängig, und liegt auch zum Teil im Ermessen des Polizisten - aber rein Rechtlich gesehen ist eine Anzeige fällig.

      Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlsaubnis, und Versicherungsbetrug sind übrigens verschiedene Dinge... Ein Downie lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, nicht aber zwangsweise den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt (vornehmlich) dann, wenn du technische änderungen am Fahrzeug vornimmst, die seine Sacheigenschaft als Kleinkraftrad ändern - sprich Hubraumtuning, oder Leistungstuning, welches eine höhere Geschwindigkeit erlaubt als gesetzlich vorgeschrieben. (50ccm, 45/50km/h). In diesem Falle wäre das Versicherungsbetrug, da du das Fahrzeug bei der Versicherung günstig als Kleinkraftrad versichert hast, es sich aber per definition nicht mehr um ein Kleinkraftrad handelt, sondern durch das Tuning um ein Leichtkraftrad oder Kraftrad.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von SonicC ()

    • SonicC schrieb:

      Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlsaubnis, und Versicherungsbetrug sind übrigens verschiedene Dinge... Ein Downie lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, nicht aber zwangsweise den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt (vornehmlich) dann, wenn du technische änderungen am Fahrzeug vornimmst, die seine Sacheigenschaft als Kleinkraftrad ändern - sprich Hubraumtuning, oder Leistungstuning, welches eine höhere Geschwindigkeit erlaubt als gesetzlich vorgeschrieben. (50ccm, 45/50km/h). In diesem Falle wäre das Versicherungsbetrug, da du das Fahrzeug bei der Versicherung günstig als Kleinkraftrad versichert hast, es sich aber per definition nicht mehr um ein Kleinkraftrad handelt, sondern durch das Tuning um ein Leichtkraftrad oder Kraftrad.
      Also muss die Versicherung zahlen, wenn man z.B. nen Unfall mit F1er, Downie usw. hat?
    • Also ich kenne es nur so, dass das Fahrzeug so dem Versicherungsschutz untersteht, wie es auch die BE besitzt. Da es andernfalls keine Genehmigung für das Fahren auf öffentlichen Straßen besitzt und somit die Versicherung nicht mehr aufkommen muss. Fahren mit Dowi ja prinzipiell das selbe, als wenn du ohne Scheinwerfer fährst. Da wird auch keine Versicherung ein Auge zudrücken.

      Dass große aber an der Sache ist allerdings, dass sich dein Roller niemand anschauen wird, solange du der Unfallverursacher bist. Du also mit High-End Setup nen Unfall bauen kannst, ohne dass die Versicherung es merkt. Am Arsch bist du nur, wenn das Unfallopfer kurz nach dem Unfall die Polizei alarmiert, damit diese den Unfall aufnimmt.
      ...Lass mich raten: Du hast ne eiserne Latte? Stimmt's?
    • J@nnik schrieb:

      SonicC schrieb:

      Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlsaubnis, und Versicherungsbetrug sind übrigens verschiedene Dinge... Ein Downie lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, nicht aber zwangsweise den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt (vornehmlich) dann, wenn du technische änderungen am Fahrzeug vornimmst, die seine Sacheigenschaft als Kleinkraftrad ändern - sprich Hubraumtuning, oder Leistungstuning, welches eine höhere Geschwindigkeit erlaubt als gesetzlich vorgeschrieben. (50ccm, 45/50km/h). In diesem Falle wäre das Versicherungsbetrug, da du das Fahrzeug bei der Versicherung günstig als Kleinkraftrad versichert hast, es sich aber per definition nicht mehr um ein Kleinkraftrad handelt, sondern durch das Tuning um ein Leichtkraftrad oder Kraftrad.
      Also muss die Versicherung zahlen, wenn man z.B. nen Unfall mit F1er, Downie usw. hat?
      Das ist so nicht klar zu sagen. Wenn die Veränderung am Fahrzeug zur Unfallurasche beigetragen hat, und diese Veränderung illegal und fahrlässig war, dann kann die Versicherung Fallbedingt die Regulierung natürlich verweigern.

      Beispielsweise kann die Versicherung verweigern einen Unfallschaden zu regulieren, der dadurch entstanden ist, weil du die Bremsblöcke durch rosa Plüsch ersetzt hast, weil du das optisch geiler findest - und du deshalb nicht mehr bremsen konntest.

      Der Versicherungsschutz für ein Fahrzeug erlischt allerdings dann, wenn BEISPIELSWEISE das Fahrzeug andere Eigenschaften besitzt, als bei der Versicherung angebenen. In unserem Falle also ein Motorrad, welches als 50ccm und 50km/h roller versichert wurde. Das sind zwei paar Stiefel, und da gilt es wirklich zu unterscheiden.

      Wenn du mit nem Ori Roller mit Downie nen Fußgänger mit 50km/h umfährst, kommt die Versicherung da nicht so schnell raus, wie wenn du mit nem illegal leistungsgetuntem/entdrosseltem Roller mit 20km/h nen Füßgänger umnietest, da im ersten Fall VIELLEICHT nur ein Unfall unrelevantes Teil zum erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat, allerdings im zweiten Fall ein Versicherungsbetrug vorliegt, und somit kein Versicherungsschutz besteht.
    • "Die Aufnahme stamm von einem MBK Stunt Naked (passt jedoch auch auf Yamaha Aerox/MBk Nitro) und ist ein Originalteil somit also in der Theorie legal!!!"

      Auch nur inner theorie. Wenn du das nämlich an ne andere Rox haust erlischt auch von der die BE, weil sie die BE nicht unter Berücksichtigung dieses Lenker's bekommen hat, sondern nur mit nem normalen.
      ...Lass mich raten: Du hast ne eiserne Latte? Stimmt's?
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