Die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale müssen bedeckt sein.
Also Penis, Vagina, und die weibliche Brust, zumindest wenn man in der öffentlichkeit Sichtbar unterwegs ist. Alles andere ist entweder Erregung öffentlichen Ärgenisses nach § 183 StGB eine Straftat, oder zumindest Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 Ordnungswiedrigkeitsgesetz eine Ordnungswiedrigkeit.
Im Auto ist man ja nicht unbedingt den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt, also darf man theoretisch auch nackend Fahren... Zumidnest Männer - Bei den Mädels gäbs ja auch da was zu kucken
Die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale müssen bedeckt sein.
Also Penis, Vagina, und die weibliche Brust, zumindest wenn man in der öffentlichkeit Sichtbar unterwegs ist. Alles andere ist entweder Erregung öffentlichen Ärgenisses nach § 183 StGB eine Straftat, oder zumindest Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 Ordnungswiedrigkeitsgesetz eine Ordnungswiedrigkeit.
Im Auto ist man ja nicht unbedingt den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt, also darf man theoretisch auch nackend Fahren... Zumidnest Männer - Bei den Mädels gäbs ja auch da was zu kucken
ihr müsst euch mal besoffen und anckt auf ne straße stellen des kommt au qail....
Verkaufe oder schlachte meinen Jetty wer was will melden
Was Heizt so schnell durch Nacht und Wind?
Das ist ien Jetforce mein kleines Kind!
Mit über 100 Sachen, da haben die anderen nix zu Lachen!
Und was ist es was er jägt??
Ein Aerox, der die Menschheit plakt!xD
ihr müsst euch mal besoffen und anckt auf ne straße stellen des kommt au qail....
hab ich mal gemacht bei ner party.. zusammen mit nem freund..
dann haben wir unsere schwänze ausgepackt (kein witz! es gibt fotos davon!)
und das schlimmste war.. gut das glaubt mir wohl keiner.. würd ich selber auch nicht glauben.. dass die mum von meinem freund vorbeigefahren ist
Die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale müssen bedeckt sein.
Also Penis, Vagina, und die weibliche Brust, zumindest wenn man in der öffentlichkeit Sichtbar unterwegs ist. Alles andere ist entweder Erregung öffentlichen Ärgenisses nach § 183 StGB eine Straftat, oder zumindest Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 Ordnungswiedrigkeitsgesetz eine Ordnungswiedrigkeit.
Im Auto ist man ja nicht unbedingt den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt, also darf man theoretisch auch nackend Fahren... Zumidnest Männer - Bei den Mädels gäbs ja auch da was zu kucken
sag ich doch:P aber keiner glaubts
Bei Galileo ist ne FRAU im CABRIO, das OFFEN (nein, ich meine damit nicht, dass die Drossel raus war xD) war gefahren und die haben gesagt, das man das dürfte, weil das Auto fast sowas wie sein eigenes Grundstück ist. Man darf glaube ich auch nackt bei sich vorm Fenster rumspringen. Nur in Mexiko wurde das vor einigen Jahren verboten, weil da ein Sommer so heiß war, dass alle zuhause nur nackt rumgelaufen sind und das hat dann manche gestört und naja, dann kam halt so'n Gesetz. Aber in Deutschland sollte das, soweit ich weiß, kein Problem sein.
ich glaube kayone oder wer das war die sind mal nackt roller gefahren xDD
soweit ich weiß bin ich das nich gewesen xD :D:D:D:D:D:D
ok hab nix gesagt xD
aber n kolege is auch ma nur in boxershorts so ohne helm und nur aufm rahmen also ohne verkleidung durch die gegend gefahren
waren paar straßen aber nur
Bei Galileo ist ne FRAU im CABRIO, das OFFEN (nein, ich meine damit nicht, dass die Drossel raus war xD) war gefahren und die haben gesagt, das man das dürfte, weil das Auto fast sowas wie sein eigenes Grundstück ist. Man darf glaube ich auch nackt bei sich vorm Fenster rumspringen. Nur in Mexiko wurde das vor einigen Jahren verboten, weil da ein Sommer so heiß war, dass alle zuhause nur nackt rumgelaufen sind und das hat dann manche gestört und naja, dann kam halt so'n Gesetz. Aber in Deutschland sollte das, soweit ich weiß, kein Problem sein.
Gallileo ist wohl in Rechtsfragen so zuverlässig wie die Bildzeitung in Bildungsfragen.
Ich gebe hier natürlich keinerlei rechtsberatung - das ist klar - jedoch sind die Gesetze in dieser Hinsicht nach meiner Ansicht mehr als eindeutig.
Dazu kommt defintiv, das dein Auto auf der Strasse absolut nicht dem Privaten Raum im Sinne eines eigenen Grundstücks entspricht, und selbst im Falle das es so wäre, würde wahrscheinlich die von mir genannten Gesetzesparagraphen greifen, wenn es öffentlich zugänglich oder zumindest einsehbar wäre