nein nach der stvzo sind die nich erlaubt viele meinen ja sind erlaubt solange die nicht an oder angeschlossen sind (was macht das für einen sinn als ob ein bulle das galuben würde das die nicht angeschlossen sind o.O) stimmt aber nich aber helmfach geht oder tacho aber da würd ich neonwire nehmen
Max:Alter ich hab letztens nen turbolader vom Mustang an meiner mofa gehabt.
Ich.
Max: Ja ehrlich und dann hab ich ein pc program dafür da hab ich dan 140 eingegeben dann ist mein möfken 140 gefahren das war mir aber zu schnell da hab ich die wieder langsamer gemacht
Ich: XD alter bist du zu oft vom wikeltisch gefallen oder warum bist du so dumm XD. Bestimmt hast du auch n sportauspuff für ne yamaha R1 drangehabt XD
Max:Ne der passt ja nich dran
das stimmt nicht. erzähl doch nichts, auch wenn du es gerne so hättest
sobald ein fahrzeug ein kennezeichen hat und für den öffentlichen straßenverkehr zugelassen ist, muss es auch alle regeln der stvo einhalten, scheissgal obs fährt, kriecht, steht oder stibt. ist eifnach so
das stimmt nicht. erzähl doch nichts, auch wenn du es gerne so hättest
sobald ein fahrzeug ein kennezeichen hat und für den öffentlichen straßenverkehr zugelassen ist, muss es auch alle regeln der stvo einhalten, scheissgal obs fährt, kriecht, steht oder stibt. ist eifnach so
Natürlich wenn du jetzt zum beispiel bei Marktkauf bist darfst du die an haben aber wenn du fährst könnte es die anderen Teilnehmer der StVO behindern
müsste erlaubt sein wenn du es nur im stand an hast ein gutes beispiel sind neonlampen als ubb bei autos die nur im stand als showbeleuchtung erlaubt sind und nicht während der fahrt
blödsinn. du hast ein versicherungskennzeichen, dein fahrzeug ist für den öffentlichen straßenverkehr zugelassen. da darfst du nichts dran verändern, auch nicht im stand, das ist schwachsinn. wenn du kein kennzeichen hast un der roller abgemeldet ist, dann kannste machen was du willst, nur nicht fahren