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    • Alter Sack schrieb:

      es ist ein privatverkauf, da ist nichts mit rücknahme.


      oh solche Leute liebe ich ... bei mir wärst pleite ... auch bei Privatverkauf kannst dich nicht vor allem drücken ... arglistige Täuschen, wissentlicher Betrug ... und ich klag dich so in Grund & Boden das du keinen Fuss mehr auf die Erde kriegst!

      auch Privatverkäufer haften bei bestimmten Vorraussetzungen ... die ganzen Textzusätze wie Ausschluss der Gewährleistung wegen Privatverkauf sind nichtmal das Papier wert!

      man muss mal ganz klar Gewährleistung ... Garantie ... Sachmängelhaftung unterscheiden!


      Dein Penis ist ja so lang :wacko:
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