so hab nochmal genau gekuckt.
verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Der seitliche Anbau des Kennzeichens ist möglich, wenn es
- ausreichend stabil und sicher befestigt ist,
- maximal 30 Grad nach vorn geneigt ist,
- mindestens 200 mm über der Fahrbahn angebracht ist, (das meinte ich mit mittig also von der höhe)
- nach oben und seitlich jeweils unter 30 Grad sichtbar ist,
- keine scharfen Kanten aufweist,
- die Schräglagenfreiheit nicht einschränkt.
verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Der seitliche Anbau des Kennzeichens ist möglich, wenn es
- ausreichend stabil und sicher befestigt ist,
- maximal 30 Grad nach vorn geneigt ist,
- mindestens 200 mm über der Fahrbahn angebracht ist, (das meinte ich mit mittig also von der höhe)
- nach oben und seitlich jeweils unter 30 Grad sichtbar ist,
- keine scharfen Kanten aufweist,
- die Schräglagenfreiheit nicht einschränkt.
"Wurdest in der Kurve abgesägt, war´s ein Jet-Force Fräsgerät"
"Drosseln sind Vögel, sie in Roller zu stecken ist Tierquälerei"