Osnabrück. Ein 24-jähriger Rollerfahrer hat sich in der Nacht zu Sonntag eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Kein Wunder – er war nicht nur mit einem gestohlenen Fahrzeug unterwegs, sondern steht außerdem noch unter Bewährung.
Einer Zivilstreife war gegen 0.30 Uhr am Sonntagmorgen der unbeleuchteter Roller aufgefallen, der auf der Parkstraße in Richtung Herderstraße fuhr. Der Fahrer sollte angehalten werden, aber er missachtete sowohl die Haltezeichen als auch die persönliche Ansprache durch die Beamten. Mit überhöhter Geschwindigkeit brauste der junge Mann den Beamten davon und missachtete dabei diverse Verkehrsregeln.
Nach einer wilden Verfolgungsfahrt durch den Stadtteil Wüste konnte der Rollerfahrer schließlich an der Schreberstraße gestellt werden. Bei einer ersten Befragung erklärte er den Beamten, dass der Roller geklaut sei und dass er Angst vor der Polizei habe, da er noch „unter Bewährung“ stehe.
Der junge Mann wird sich nun nicht nur wegen Diebstahls, sondern auch wegen diverser verkehrsrechtlicher Verstöße, der Missachtung von Haltezeichen und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
noz.de/lokales/53375789/rollerfahrer-rast-der-polizei-davon
Einer Zivilstreife war gegen 0.30 Uhr am Sonntagmorgen der unbeleuchteter Roller aufgefallen, der auf der Parkstraße in Richtung Herderstraße fuhr. Der Fahrer sollte angehalten werden, aber er missachtete sowohl die Haltezeichen als auch die persönliche Ansprache durch die Beamten. Mit überhöhter Geschwindigkeit brauste der junge Mann den Beamten davon und missachtete dabei diverse Verkehrsregeln.
Nach einer wilden Verfolgungsfahrt durch den Stadtteil Wüste konnte der Rollerfahrer schließlich an der Schreberstraße gestellt werden. Bei einer ersten Befragung erklärte er den Beamten, dass der Roller geklaut sei und dass er Angst vor der Polizei habe, da er noch „unter Bewährung“ stehe.
Der junge Mann wird sich nun nicht nur wegen Diebstahls, sondern auch wegen diverser verkehrsrechtlicher Verstöße, der Missachtung von Haltezeichen und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
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