Garantie

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    • die garantie ist nur wirksam wenn:

      - das fahrzeug innerhalb der letzten 24 monate vom derzeitigen datum an zurückgerechnet in den verkehr gebracht wurde
      - reparaturen nur in werkstätten von vertretern des offiziellen händlernetzes durchgeführt wurden
      - die 500km inspektion durchgeführt wurde
      - die 5.000er, 10.000er, ... inspektionen durchgeführt wurden
      - die fahrzeugelektronik nicht verändert wurde
      - keine leistungssteigernden veränderungen vorgenommen wurden
      - originalteile nicht durch andere ersetzt wurden (auspuff, zylinder, kolben, zündkerze, luftfilter, ...)
      - keine zusätzlichen teile, die nicht von peugeot freigegeben sind, verbaut wurden (alarmanlage, radio (hfa), ...)
      - die schäden nicht durch vorsatz, fahrlässigkeit, überlastung oder durch anderen mangel an erfahrung des nutzers verursacht wurden
      - es sich beim schaden nicht um verschleissteile handelt

      was ausserdem nicht durch die garantie gedeckt wird:


      - geräuschemissionen (pfeifen, knacken, rattern, ...), die nicht die fahrsicherheit gefährden oder die haltbarkeit von teilen bedrohen
      - die batterie nur innerhalb der ersten 6 monate und auch nur wenn mind. 200km pro monat gefahren werden
      - teile die eigentlich nicht als verschleissteile gelten verschleissen (hört sich kompliziert an, bedeutet aber, dass wenn der auspuff nach 50.000 kilometern durchrostet er nicht auf garantie ersetzt wird)

      hoffe mal das ist hilfreich.
      quelle: garantieheft. gekürzt, zusammengefasst und der einfachheit wegen umgeschrieben von mir ;)
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