hey, welches GÜNSTIGE könntet ihr mir empfehlen?
danke
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Yamaha Slider goes SAWE 2012 ! Yamaha Slider goes SAWE 2012 *NEW* Mein Projekt. Schaut vorbei und lasst Verbesserungsvorschläge und Ideen da! ;)
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- Henki - schrieb:
schau mal nach alten simsons..
die hakenkreuz mopeds darfst du sogar voll ausfahren wenn du m hast![]()
Seppes94 schrieb:
ähm, hakenkreuzmopeds???
aber die simsons sind auch eine alternative. mit den s50, s51 und die ersten s53 darfst du ja 60kmh legal fahren.
Das DDR recht sah fahrzeuge mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von 60 kmh vor.Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die
zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
Fahrrädern aufweisen),
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr
gekommen sind,
dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung
von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht
mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad),
wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar
1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Seppes94 schrieb:
Diese fahrzeuge darf man mit klasse m fahren:
Das DDR recht sah fahrzeuge mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von 60 kmh vor.Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die
zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
Fahrrädern aufweisen),
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr
gekommen sind,
dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung
von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht
mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad),
wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar
1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.