günstiges allwetter schaltmoped (auch oldtimer)

    Hallo Scootertuner! Werde Teil einer der größten Scootertuning-Communities im Netz.
    Sei kostenlos dabei!

    • - Henki - schrieb:

      schau mal nach alten simsons..
      die hakenkreuz mopeds darfst du sogar voll ausfahren wenn du m hast ;)

      Seppes94 schrieb:

      ähm, hakenkreuzmopeds???

      aber die simsons sind auch eine alternative. mit den s50, s51 und die ersten s53 darfst du ja 60kmh legal fahren.

      nein darf man nicht!
      Solange du m hast also 45 kmh fahren darfst, darfst du nur mopeds fahren die in den papieren mt 45 kmh stehen fahren.
      Das mit dem man darf mit den dinghern 60 fahren is völliger schwachsinn, ich dachte das auch und hab nachgefragt.
      Dieser Diss geht raus an Louis Hamilton und Waldemar Hartmann,eure Schultern sind spiegelverkehrt !! Altaaa ;) 8) 8)
    • Diese fahrzeuge darf man mit klasse m fahren:
      Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart
      bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
      elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
      Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor
      (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
      von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
      einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die
      zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
      Fahrrädern aufweisen),

      Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer
      durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
      nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr
      gekommen sind,

      dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung
      von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten
      Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht
      mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad),
      wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

      Kleinkrafträder
      und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
      Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar
      1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
      Das DDR recht sah fahrzeuge mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von 60 kmh vor.
    • Seppes94 schrieb:

      Diese fahrzeuge darf man mit klasse m fahren:
      Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart
      bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
      elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
      Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor
      (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
      von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
      einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die
      zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
      Fahrrädern aufweisen),

      Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer
      durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
      nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr
      gekommen sind,

      dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung
      von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten
      Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht
      mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad),
      wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

      Kleinkrafträder
      und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der
      Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar
      1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
      Das DDR recht sah fahrzeuge mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von 60 kmh vor.

      Mhh okay dann hab ich wohl eine falsche Info bekommen, kumpel von mir hatte son moped mal und wusste nicht ob ers fahren darf, dann habn wir nachgefragt und die meinten darf er nicht fahre, dann hat er die kiste verkauft :D
      Dieser Diss geht raus an Louis Hamilton und Waldemar Hartmann,eure Schultern sind spiegelverkehrt !! Altaaa ;) 8) 8)