Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob das Thema für diese Rubrik richtig ist, aber ich versuche es mal. Ich heiße Frank und habe als absoluter Anfänger in der Scene meinem Sohn einen Peugeot Speedfight 1 LC gekauft, Erstzulassung 1999 -Ausführung B mit 3,7 kW. Mein Sohn soll den mit dem AM Führerschein mit 15 Jahren fahren. Der Verkäufer hat ihn als 45 km/h Mofaroller angeboten. Jetzt steht aber in der ABE (S 1 B DE) eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h was mir natürlich jetzt erst aufgefallen ist. Auf Rückfrage beim Verkäufer schreibt der mir das er den trotzdem mit 15 Jahren und AM Führerschein fahren darf, da es für Fahrzeuge mit EZ vor 2004 einen Bestandschutz gibt und mein Sohn den fahren darf. Kennt sich da jemand von euch aus und kann mir sagen ob das stimmt und optimalerweise mir einen Link schicken oder einen Paragraphen nennen wo ich das rechtssicher nachlesen kann? Bin für jede Hilfe dankbar.
VG Frank - ein verzweifelter Vater
ich weiß nicht ob das Thema für diese Rubrik richtig ist, aber ich versuche es mal. Ich heiße Frank und habe als absoluter Anfänger in der Scene meinem Sohn einen Peugeot Speedfight 1 LC gekauft, Erstzulassung 1999 -Ausführung B mit 3,7 kW. Mein Sohn soll den mit dem AM Führerschein mit 15 Jahren fahren. Der Verkäufer hat ihn als 45 km/h Mofaroller angeboten. Jetzt steht aber in der ABE (S 1 B DE) eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h was mir natürlich jetzt erst aufgefallen ist. Auf Rückfrage beim Verkäufer schreibt der mir das er den trotzdem mit 15 Jahren und AM Führerschein fahren darf, da es für Fahrzeuge mit EZ vor 2004 einen Bestandschutz gibt und mein Sohn den fahren darf. Kennt sich da jemand von euch aus und kann mir sagen ob das stimmt und optimalerweise mir einen Link schicken oder einen Paragraphen nennen wo ich das rechtssicher nachlesen kann? Bin für jede Hilfe dankbar.
VG Frank - ein verzweifelter Vater