Anleitung: Wie kann ich meinen Roller entdrosseln?

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    • Anleitung: Wie kann ich meinen Roller entdrosseln?

      unrealSpeedy hat eine neuen Artikel hinzugefügt:



      Welche Geschwindigkeiten sind legal, welche Drosseln darf ich wann entfernen?
      Wenn du mit 16 Jahren deinen Führerschein in der Klasse AM oder A1 gemacht hast, dann darfst du auch nur bestimmte Roller mit bestimmten Geschwindigkeiten fahren. Denn diese Führerscheinklassen haben strenge Auflagen. Die Leistungsobergrenze liegen bei A1 bei Motorrädern mit einer Leistung bis zu 15 kW. Ansonsten dürfen Mokicks sowie Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor, S - Pedelecs und Dreirädrige, sowie vierrädrige Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h gefahren werden. Bei Verbrennungsmotoren gilt ein maximaler Hubraum von 50 cm3 und Elektromotoren eine Nenndauerleistung von maximal 4 kW. Klasse AM ist hier mit eingeschlossen.

      Es muss zudem der Grundsatz beachtet werden, dass alle vorgenommenen bauartbedingten Veränderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden müssen. Dazu muss das Mofa dann dem TÜV vorgeführt werden. Ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Damit würde im Falle eines Unfalls auch der Versicherungsschutz nicht mehr gelten. Also müsste man im Falle eines Unfalls alle Kosten und Schäden selbst bezahlen. Auch schwerwiegende Verletzungen können beim Fahren mit frisierten Mofas entstehen, wenn man es übertreibt.
      Zudem kann eine Entdrosselung über die Höchstgeschwindigkeiten der Klassen AM und A1 den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge haben.

      Was sind die Folgen einer ilegalen…
    • A1 ist BIS 125ccm mit maximal 15ps nicht 15kW
      ohne geschwindigkeits begrenzung,
      also auch 50cc 50kmh und 60kmh (bei rollern mit dem bj vor 2002) nicht wie bei AM wo man nur 50cc bis 45kmh (nach 2002) fahren darf

      (nachtrag: so jedenfalls nach den neuen führerschein regelungen, wer seinen AM vor 2002 gemacht hat, darf natürlich dem entsprechend auch die alten 50 und 60kmh roller fahren)
      im führerschein Klasse B ist AM enthalten, hier aber auch wieder, wer seinen führerschein nach 2002 gemacht hat, darf nur roller bis 45kmh fahren)

      bei A1 wurde die 80kmh regelung 2012 außerkraft gesetzt, daher die 15ps obergrenze für einspurige fahrzeuge
      bei trikes und quads sieht das nochmal etwas anders aus, dazu müsste man nochmal in die neue regelung gucken.
      *brumm*
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