Welche Strafe?

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    • Welche Strafe?

      Wurde gestern Abend angehalten worden von der Polizei, hatte mein 2012er KZ noch drauf, war mir gar nicht bewusst das schon der 1. März ist.
      Dann gaben Sie mir Werkzeug damit ich mein KZ abschrauben konnte und habe den Roller dann nach Hause geschoben.
      Sie fragten ob ich schon einmal was mit der Polizei zu tun hatte, da sagte ich ja einmal, vor zwei Wochen. Da bin ich mit dem Roller meines Bruder gefahren und Sie sind mir mit 60-70 hinterher gefahren und haben mich angehalten. Habe wegen dem auch schon Post bekommen und muss am 5.März mit einem Erziehungsberechtigten zur Polizei so eine Vorladung. Aber kein Bußgeld etc. Die waren gestern soweit ganz nett und fuhren dann auch direkt wieder los und meinten nur das ich dann Post bekommen werde.

      Was für eine Strafe wird nun auf mich zukommen?

      Lg
    • Red.StreetJet schrieb:

      Habe wegen dem auch schon Post bekommen und muss am 5.März mit einem Erziehungsberechtigten zur Polizei so eine Vorladung.

      -> anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis

      Red.StreetJet schrieb:

      Die waren gestern soweit ganz nett und fuhren dann auch direkt wieder los und meinten nur das ich dann Post bekommen werde.

      der nette schein trügt, -> anzeige wegen fahren ohne versicherungsschutz

      arbeitest du schon? hast schon nen autoführerschein?
      wenn beides nein, dann kommst mit ein paar sozis davon
      schlimmstenfalls 1-3 monate fahrverbot und/oder ne führerscheinsperre
      im normalfall aber nicht, bei dir isses halt dumm, dass es zwei verschiedene sachen sind
    • wie ich schon im anderen thema geschrieben habe :




      pflvg

      § 6









      (1) Wer ein

      Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch

      gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche

      Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit

      Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


      (2)

      Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu

      sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.


      (3)

      Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug

      eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der

      Entscheidung gehört.



      kopie bei gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html


      § 1









      Der Halter eines

      Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist

      verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine

      Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs

      verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen

      Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und

      aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder

      Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.


      kopie bei gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html



      das dürfte alles klären ;)
      8) 8) 8) 8) es heißt ja das mann jedes gewicht beim fahrzeug sparen sollte naja da fange ich mal an der drosslung an die wiegt zu viel xD 8) 8) 8) 8)
      es ist nur ein klick entfernt der nennt sich bedanken "button" der tut nich weh der beist auch nicht ermag es wenn er geklick wird ^^
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