Das es täglich Fragen zu den neuen Reglungen gibt wollte ich einmal das wichtigste zusammenstellen, wenn ich was vergessen habe gerne schreiben ;)
Die Änderungen
-Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre
-Einführung der Klasse AM
-Änderung der Klasse A1
-Einführung der Klasse A2
-Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen
FAQ
Ich habe einen Mofaführerschein, darf ich ab 2013 legal 45 fahren?
Nein, dafür muss man:
A: 16 Jahre alt sein
B: Nochmal den neuen Führerschein machen und ca. 600€ bezahlen (Preis weicht von Fahrschule zu Fahrschule stark ab, vergleichen lohnt sich;) )
Was ist der Unterscheid zwischen M und AM?
Mit der neuen Klasse AM darf man nun auch drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit und max. Hubraum 50 ccm(Quads usw.) fahren. Mit der Klasse M nur zweirädige Fahrzeuge.
Ich besitze Klasse A1, darf ich ab 2013 offen fahren?
Ja
Ich besitze seit 2 Jahren die Klasse A1 und möchte nun die Klasse A2 machen, habe ich Vorteile? /
Ich besitze seit 2 Jahren die Klasse A2 und möchte nun die Klasse A machen, habe ich Vorteile?
Ja, dadurch muss man nur noch die praktische Prüfung machen.
Die Klassen im Überblick
Mindestalter: 17 / 18
- Mehrspurige Kfz bis 3,5 t z.G.
- und Züge bis 3,5 t (insg.)
Mindestalter: 17 / 18
- Mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t z.G. und Züge bis 4,25 t
(insg.)
Es ist eine Fahrerschulung ohne Prüfung bei einer Fahrschule und die Umänderung
des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.
Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 18
- Mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t z.G. und Züge über 4,25 t
(insg.) z.G. Anhänger max. 3,5 t
Voraussetzung: Klasse B
Nur Praktische Prüfung
Mindestalter: 16
- Motorräder bis 45 Km/h
Höchstgeschwindigkeit und max. 50 ccm Hubraum (z.B. Roller)
- drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit
und max. Hubraum 50 ccm
Mindestalter: 16
- Motorräder mit max. 125 ccm
Hubraum und max. 11 KW
Das Leistungsgewicht darf 0,1 KW
pro Kg Fahrzeuggewicht nicht überschreiten
- Dreirädrige KFZ über 45 Km/h, max. 15 KW
Im Ausland gilt dieser Führerschein
nur für über 18-Jährige
Mindestalter: 18
- Motorräder mit unbegrenztem Hubraum jedoch max. 35 KW (49 PS)
- Das Leistungsgewicht darf 0,2 KW pro Kg Fahrzeuggewicht nicht überschreiten
- Bei Vorbesitz A1 min. 2 Jahre: Praxisprüfung
- Kein automatischer Aufstieg zu A
Mindestalter: 24
- Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und unbegrenzter Leistung
- Dreirädrige KFZ ohne Begrenzung
- Bei Vorbesitz A2 min. 2 Jahre: nur Praxisprüfung
Quellen:adac.de/infotestrat/motorrad-r…rad-fuehrerscheinklassen/
http://www.fahrschule-g-henne.de/seiten/fuehrerscheinklassen-neu-ab-Januar-2013.html
Die Änderungen
-Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre
-Einführung der Klasse AM
-Änderung der Klasse A1
-Einführung der Klasse A2
-Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen
FAQ
Ich habe einen Mofaführerschein, darf ich ab 2013 legal 45 fahren?
Nein, dafür muss man:
A: 16 Jahre alt sein
B: Nochmal den neuen Führerschein machen und ca. 600€ bezahlen (Preis weicht von Fahrschule zu Fahrschule stark ab, vergleichen lohnt sich;) )
Was ist der Unterscheid zwischen M und AM?
Mit der neuen Klasse AM darf man nun auch drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit und max. Hubraum 50 ccm(Quads usw.) fahren. Mit der Klasse M nur zweirädige Fahrzeuge.
Ich besitze Klasse A1, darf ich ab 2013 offen fahren?
Ja
Ich besitze seit 2 Jahren die Klasse A1 und möchte nun die Klasse A2 machen, habe ich Vorteile? /
Ich besitze seit 2 Jahren die Klasse A2 und möchte nun die Klasse A machen, habe ich Vorteile?
Ja, dadurch muss man nur noch die praktische Prüfung machen.
Die Klassen im Überblick
B
Mindestalter: 17 / 18
- Mehrspurige Kfz bis 3,5 t z.G.
- und Züge bis 3,5 t (insg.)
B96
Mindestalter: 17 / 18
- Mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t z.G. und Züge bis 4,25 t
(insg.)
Es ist eine Fahrerschulung ohne Prüfung bei einer Fahrschule und die Umänderung
des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.
Voraussetzung: Klasse B
BE
Mindestalter: 18
- Mehrspurige Zugfahrzeuge bis 3,5 t z.G. und Züge über 4,25 t
(insg.) z.G. Anhänger max. 3,5 t
Voraussetzung: Klasse B
Nur Praktische Prüfung
AM
Mindestalter: 16
- Motorräder bis 45 Km/h
Höchstgeschwindigkeit und max. 50 ccm Hubraum (z.B. Roller)
- drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit
und max. Hubraum 50 ccm
A1
Mindestalter: 16
- Motorräder mit max. 125 ccm
Hubraum und max. 11 KW
Das Leistungsgewicht darf 0,1 KW
pro Kg Fahrzeuggewicht nicht überschreiten
- Dreirädrige KFZ über 45 Km/h, max. 15 KW
Im Ausland gilt dieser Führerschein
nur für über 18-Jährige
A2
Mindestalter: 18
- Motorräder mit unbegrenztem Hubraum jedoch max. 35 KW (49 PS)
- Das Leistungsgewicht darf 0,2 KW pro Kg Fahrzeuggewicht nicht überschreiten
- Bei Vorbesitz A1 min. 2 Jahre: Praxisprüfung
- Kein automatischer Aufstieg zu A
A
Mindestalter: 24
- Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und unbegrenzter Leistung
- Dreirädrige KFZ ohne Begrenzung
- Bei Vorbesitz A2 min. 2 Jahre: nur Praxisprüfung
Quellen:adac.de/infotestrat/motorrad-r…rad-fuehrerscheinklassen/
http://www.fahrschule-g-henne.de/seiten/fuehrerscheinklassen-neu-ab-Januar-2013.html