Mit welchen Autos darf ich fahren?

    Hallo Scootertuner! Werde Teil einer der größten Scootertuning-Communities im Netz.
    Sei kostenlos dabei!

    • Mit welchen Autos darf ich fahren?

      Hey Leute,
      hab am Montag meine Führerscheinprüfung Klasse B bestanden und habe jetzt noch bis Ende September, also bis ich 18 bin den BF17.

      Meine Frage ist: Darf ich mit den Autos meiner Freunde fahren?`Das wird dann geringfügig sein, also sagen wir wir sind bei nem Fest und der Kollege trinkt was, darf ich dann mit seinem Auto fahren? Wie läuft das also Versicherungstechnisch ab?? (Natürlich erst wenn ich 18 bin ;))

      Grüße
      FamouZz_Freak
    • Das ist ganz einfach: Der Halter des Fahrzeugs hat eine bestimmte Versicherung für sein Auto abgeschlossen. Welche, das ist sein Problem und das kannst und brauchst du nicht wissen. Wenn er dich fahren lässt, kannst du fahren. Die Versicherung ist sein Problem. Meine Autoversicherung gilt z.B. nur für mich und meine Partnerin, das reicht, da ich andere eh nicht mit meinem Auto fahren lasse. Aber jeder wie er will.
    • ne du darfst in dem fall nich mit dem auto deines kumpels fahren. mit dem bf17 hast du nur ein auto frei, d.h. du kannst nur ein auto "kostenlos" eintragen lassen, un damit fahren (beispielsweise das auto von deiner mutter). jedes weitere auto des du eintragen möchtest kostet zusätzlich geld. ob du des auto von deinem kumpel eintragen lassen könntest, wäre denk ich mal sogar möglich, nur weiß ich jetz nich ob da einfach dein kumpel nebendran sitzen darf, wenn er was getrunken hat^^
      a.k.a God
    • JetStorm schrieb:

      ne du darfst in dem fall nich mit dem auto deines kumpels fahren. mit dem bf17 hast du nur ein auto frei, d.h. du kannst nur ein auto "kostenlos" eintragen lassen, un damit fahren (beispielsweise das auto von deiner mutter). jedes weitere auto des du eintragen möchtest kostet zusätzlich geld. ob du des auto von deinem kumpel eintragen lassen könntest, wäre denk ich mal sogar möglich, nur weiß ich jetz nich ob da einfach dein kumpel nebendran sitzen darf, wenn er was getrunken hat^^

      Wenn man die 3,5 Zeilen jetzt durchstreicht, dann stimmts wieder. Erstens hat der BF17 nichts mehr zu sagen, wenn man 18 ist und zweitens, trägt man beim BF17 nicht Autos sondern Begleitpersonen ein.
      Mein YouTube-Kanal für ein bisschen Musik ;)

      Und hier meine Facebook Page
    • LOC DOG schrieb:

      JetStorm schrieb:

      ne du darfst in dem fall nich mit dem auto deines kumpels fahren. mit dem bf17 hast du nur ein auto frei, d.h. du kannst nur ein auto "kostenlos" eintragen lassen, un damit fahren (beispielsweise das auto von deiner mutter). jedes weitere auto des du eintragen möchtest kostet zusätzlich geld. ob du des auto von deinem kumpel eintragen lassen könntest, wäre denk ich mal sogar möglich, nur weiß ich jetz nich ob da einfach dein kumpel nebendran sitzen darf, wenn er was getrunken hat^^

      Wenn man die 3,5 Zeilen jetzt durchstreicht, dann stimmts wieder. Erstens hat der BF17 nichts mehr zu sagen, wenn man 18 ist und zweitens, trägt man beim BF17 nicht Autos sondern Begleitpersonen ein.


      aso ja hab nich gesehn dass er geschrieben hat dass er es erst wenn er 18 is machn will. aber dass man beim bf17 nur begleitpersonen eintragen muss stimmt nich ganz. mein bruder hat auch den bf17, meine eltern sind natürlich die angegebenen begleitpersonen. er darf aber nich ,mit dem auto von meinem vater fahren, da nur des auto von meiner mutter eingetragen is. wir könnten allerdings auch des auto von meinem vater angeben, was aber bisschen was kosten würde. d.h. man kann mit jedem auto mit bf17 fahren, es muss aber immer angegeben werden, zudem kostet des halt was (abhängig vom auto)
      a.k.a God

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JetStorm ()

    • also: bf17 heisst du kannst dir als begleitpersonen leute eintragen lassen, die mindestens 35 sind und seit mindestens 5 jahren oder so den führerschein haben. ausserdem dürfen die auch nicht zuviele punkte haben. wenn du dann mit einer der begleitpersonen fährst, muss diese 1. entgegen weitläufig verbreiteter meinungen auch stocknüchtern sein, so wie du, 2. auf dem beifahrersitz sitzen, 3. in der kfz-versicherung angegeben sein, dass der jüngste fahrer 17 jahre alt ist. wird ja immer der fahrzeughalter angegeben und was der so für ne versicherungsklasse hat und dann noch das alter des jüngsten fahrers.

      wenn du dann 18 bist, darfst du jedes auto fahren, unabhängig von fahrzeughalter und begleitung. du solltest aber wieder durch diese versicherungs-regelung abgedeckt sein, d.h. der halter hat nicht angegeben alleiniger fahrer zu sein und das alter des jüngsten erlaubten lenkers überschreitet dein eigenes nicht. ansonsten würde ich sagen finger davon, gerade wenn man von parties heimfährt, ist mit wildwechsel und betrunkenen autofahrern oder angebern/rasern usw. zu rechnen und da ist schnell mal was passiert.


      rinki96 schrieb:

      " Du bist echt der Erste, der mich im Internet schon ankotzt. "