Hinten drauf = fahren ohne Führerschein o_0 ? Lingen und umgebung

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    • Hinten drauf = fahren ohne Führerschein o_0 ? Lingen und umgebung

      Moin Jungs

      War grade bei SKM Lingen weil ich ja gepackt wurde :thumbdown:
      Die Frau mit der ich diese erste geprech hatte (da ich ein verkerhrserziehungs kurs bekommen habe, ist bei uns in der umgebung so, auch beim ersten mal gepakt werde :thumbdown: )
      hatt mir erz. Das wenn ich
      1. Nocheinmal zu schnell erwischt werde GARANTIERT mein Fühererschein nicht maachen darf bevor ich eine MPU gemacht habe (Teuer Geld).

      2. Bei jemandem hinten auf einem Roller (MOFA-ROLLER mit fahrer der eine MOFAPRÜFBESCHEINIGUNG besitzt) hinten drauf erwischt wird erstmal noch ne 2. Anzeige bekommen wegen fahren ohne führerscheins bekomme, wenn ich nur hinten drauf sieze ! Und dann wurde das gleiche wie bei Punkt 1 zutreffen, MPU usw...

      Punkt 1. glaub ich ihr da sich das schon bei anderen Personen bestätigt hat.

      Punkt 2. hab ich allerdings noch nie gehört

      Stimmt das so ? Erfrahungen ?

      würde mich um schnelle Antwort freun.

      MfG
      Niklas
      Dont underestimate the power of the darkside !
    • Also:

      Ich muss das Ganze 5-mal lesen bis Ich es halbwegs verstanden habe.. Bitte mach das nächstes Mal ordentlicher
      : Vollständige Sätze, keine nichtexistierenden Abkürzungen usw.

      So Ich steig mal bei P.2 ein.

      Nein, das ist so sicher nicht korrekt, da du wenn du hinten drauf sitzt nicht der Schuldige bist, sondern immer der Fahrer.
      Das bedeutet, dass dich da keine mir bekannte Strafe treffen kann und schon garnicht Fahren ohne FE.
      Ein mir bekannter Fall bestätigt das. Und zwar hat ein Freund von mir bei einem Kumpel von ihm als sie zu 4 im Auto waren
      und er aussteigen wollte, die Tür ohne zu schauen aufgemacht und ein Radler ist dagegen gefahren.
      Es ist aber die Schuld des Fahrers, er muss ihn darauf aufmerksam machen.
      Mein Freund trug keine Schuld, schon recht affig.

      Zu P.1

      Nein, das stimmt so auch nicht 100%. Es gibt da keinen eindeutigen Strafenkatalog und ist Ermessen des Staatsanwaltes,
      daher ist das erstmal totaler Quatsch wie Sie das sagt.
      Es kann allerdings passieren, wie gesagt Ermessenssache.
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    • Zu Punkt 2 sagte sie mir desweitem : 95 % der beifahrer von fahrern die garkein beifahre mitnhem dürften würde fahren ohne führerschein bekommen.

      Zu Punkt 1 nochmal : Sie sagte das ich jetzt meine ersten eitrag in so einem ordner bekommen hätte.
      bei meinem zweiten eintrag würde sich die führerschein stelle sobal ich ein Führerschein machen will einschalten und mir eine MPU aufbrummen bevor ich den führerschein gemacht habe. Und das ist auch bei jemandem aus meinem bekantenfeld passiert genau so wie sie es beschrieben hat.
      Dont underestimate the power of the darkside !
    • Zu Punkt 1 nochmal : Nicht Statsanwalt. Das Thema vom Kumpel nochmal : Sein 1 Anzeige: so wie ich jetzt halt nen Verkerhsnacherziehungskurs 2. Anzeige (mit 35): sofort fallen gelassen.

      Als er dann Autoführerschein machen wollte und seine Führerscheiprüfung beantragt hat haben die ihm gesagt das er erst ne MPU wegen den 2 auffälig machen muss.

      Punkt 2: weiß auch nicht, kam mir auch sehr absurt vor

      PS: Da ich mir aus Punkt 1 nicht mehr erlauben kann zu schnell zu fahren fahre ich viel bei andern Leuten mit hinten drauf.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von CoLiN ()