Mahlzeit;)
Hat sich jemand schon näher mit der Führerscheinreform '13 auseinandergesetzt? Hätt ein paar Fragen
Die bisherige Regelung (zwei jahre gedrosselt, dann automatisch offen, ausnahme >25jahre) is ja denk ich mal jedem bekannt.
Onkel Gugel sagt folgendes:
Klasse A2
Diese Klasse wird neu eingeführt werden und umfasst künftig die Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Damit ersetzt die Klasse A2 die bisherige Klasse A (beschränkt) in der Fahrzeuge mit einer Leistung 25 kW bei einem Leistungsgewicht 0,16kW/kg umfasst waren.
Das bisherige Prinzip des Klassenführerscheins wird weiter gestärkt.
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.
heißt das, ich mach -wenn ich ihn erst 2013 mach- erst ganz normal wie jeden anderen Lappen auch den A2 und hab frühestens nach zwei Jahren die möglichkeit den "offenen" A zu bekommen (nach abgelegter praktischer Prüfung)?
Hinzu kommt:
Alle neu ausgestellten Führerscheine sind auf längstens 15 Jahre befristet, werden nach Ablauf aber ohne ärztliche Untersuchung erneuert. Bis 2033 sind auch bisher unbefristet gültige Dokumente gegen die neuen Lappen einzutauschen.
d.h. nach 15 jahren einfach neu beantragen? Was hat das für nen Sinn? Muss ja nicht nochmal eine Prüfung o.Ä. gemacht werden?
Gibts sonst noch was zu beachten?
Also zusehen, dass man den Lappen noch schleunigst vor 2013 kriegt?
toni
Hat sich jemand schon näher mit der Führerscheinreform '13 auseinandergesetzt? Hätt ein paar Fragen
Die bisherige Regelung (zwei jahre gedrosselt, dann automatisch offen, ausnahme >25jahre) is ja denk ich mal jedem bekannt.
Onkel Gugel sagt folgendes:
Klasse A2
Diese Klasse wird neu eingeführt werden und umfasst künftig die Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Damit ersetzt die Klasse A2 die bisherige Klasse A (beschränkt) in der Fahrzeuge mit einer Leistung 25 kW bei einem Leistungsgewicht 0,16kW/kg umfasst waren.
Das bisherige Prinzip des Klassenführerscheins wird weiter gestärkt.
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.
heißt das, ich mach -wenn ich ihn erst 2013 mach- erst ganz normal wie jeden anderen Lappen auch den A2 und hab frühestens nach zwei Jahren die möglichkeit den "offenen" A zu bekommen (nach abgelegter praktischer Prüfung)?
Hinzu kommt:
Alle neu ausgestellten Führerscheine sind auf längstens 15 Jahre befristet, werden nach Ablauf aber ohne ärztliche Untersuchung erneuert. Bis 2033 sind auch bisher unbefristet gültige Dokumente gegen die neuen Lappen einzutauschen.
d.h. nach 15 jahren einfach neu beantragen? Was hat das für nen Sinn? Muss ja nicht nochmal eine Prüfung o.Ä. gemacht werden?
Gibts sonst noch was zu beachten?
Also zusehen, dass man den Lappen noch schleunigst vor 2013 kriegt?
toni