Roller Weg

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    • Roller Weg

      Moin

      Ein Kolleg wurde gestern Abend mit seinem TPH in einer Polizeikontrolle rausgewunken.
      Er hat einen 25er Lappen Roller lief knappe 50 KM/h und er hatte seine Freundin hinten drauf.
      Die Bullen haben seinen Roller mitgenommen und er musste heim laufen ( ca. 5KM ).
      Meine Frage ist jetzt , hätten die Bullen seinen Roller mitnehmen dürfen?
      Meine Kollegen meinen alle sie hätten den Roller NICHT mitnehmen dürfen.
      Er hat noch nichtmal irgendwas schriftliches mitbekommen.
      Sie meinten das der Roller jetzt auf den Prüfstand muss und er muss zum TÜV und ein neues Gutachten ausgestellt bekommen griegen.

      Ich möchte einfach wissen ob sie den Roller mitnehmen hätten dürfen.
      Und wenn nein wie man nun vorgehen soll.

      Danke im Vorraus

      o-o

      *brumm*
      :love:307WRC :love:
      [i][b]jEtTy 4eVeR

      Drosseln sind Vögel sie in Motoren zu stecken ist Tierquälerei!!!

      Nobody is perfect
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    • Selbstverständlich dürfen sie den Roller mitnehmen. Er hat den Roller ohne Betriebs- sowie Fahrerlaubnis geführt. Daher wurde er sichergestellt. Zudem darf man mit einer Prüfbescheinigung keinen Sozius mitnehmen.

      Wenn dein Kumpel volljährig ist, müssen die Polizisten ihn auch nicht mit auf die Dienststelle nehmen und daher muss er von dort aus selbst den Weg nach Hause zurücklegen.
    • Nein er ist nochnicht Volljährig.
      Musste aber auch nicht mit zur Dinststelle.
      Aber er hat ja noch nichtmal was schriftliches mitbekommen das der Roller nun weg ist.
      :love:307WRC :love:
      [i][b]jEtTy 4eVeR

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      Nobody is perfect
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    • Wenn eine fähige Kontrollanlage zur Hand ist kann der Besitzer ihn meist nach Hause schieben.
      Ist dies nicht der Fall und besteht höchster Verdacht zur Manipulation und Fehlverhalten,
      wird der Roller unter Verdacht eingezogen und an einer entsprechenden Anlage geprüft.

      Das war also alles völlig legitim :love:
      Verkaufe einen neuen Speedotronic Speedlimiter mit Bremshebelcode. JETZT ZUSCHLAGEN :)!
    • die durften den schon mitnehmen nur normaler weise hätte er ne mängelkarte mit telefon nummer usw. bekommen müssen wenn der nichts bekommen hat dann haben die bullen die karre geklaut XD weil er muss ja wissen an wen er sich wenden muss
      Max:Alter ich hab letztens nen turbolader vom Mustang an meiner mofa gehabt.
      Ich. 8|
      Max: Ja ehrlich und dann hab ich ein pc program dafür da hab ich dan 140 eingegeben dann ist mein möfken 140 gefahren das war mir aber zu schnell da hab ich die wieder langsamer gemacht
      Ich: XD alter bist du zu oft vom wikeltisch gefallen oder warum bist du so dumm XD. Bestimmt hast du auch n sportauspuff für ne yamaha R1 drangehabt XD
      Max:Ne der passt ja nich dran
    • Ich bin zwar selber noch neu in der Rollerszene aber ich kenne mich damit aus was die in dem fall durften und was nicht.
      1. Mit einem 25 er Lappen darf man keinen Sozius mitnehmen?! FALSCH!! Man darf ein KInd bis zu 6 Jahre mitnehmen, wenn die Soziusrasten und eine gute Sicherung für das Kind garantiert ist, sprich helm und was zum festhalten
      2. Die dürfen den Roller nicht mitnehmen, wenn dein freund alles zugegeben hat und wenn die Polizei beim durchsuchen des Rollers keinerlei Hinweise zur Manipulation (z.b. Dzb) gefunden haben, was wiederum heißt die dürfen nachschauen ob sich ein Zusätzliches Kabel an der CDI befindet.
      Des weiterem können die von jedem Tuningteil die ABE verlangen, hat er also z.b. Ein Rücklicht welches ABE hat musst du die ABE nachweisen.
      Außerdem muss es vom TÜV eingetragen sein. Alles andere wäre nicht legal. In so einem Fall gibt es eine Mengelkarte. ER MUSS den roller dann vorzeigen , weitere schritte der BEstrafung kann sich der Staatsanwalt aussuchen. Für den Sozius gibt es soweit ich weis wenn er einen helm auf hat eine Geldstrafe von 15€, bin mir nicht ganz sicher dabei.. :x
      Desweiterem durften die halt wenn keine annahme der mani. bestand und wenn er zugibt soschnell gefahren zu sein den rollrt nicht mitnehmen, er kann jetzt um das recht klagen, in Beamtenmissbrauch, und je nach situation sogar diebstahles klagen, da er keine Mengelkarte bekam. Die abschleppkosten muss die Polizei zahlen.

      Was er hätte machen können: EinenPolizisten fahren lassen und den anderen mit Auto hinterher fahren lassen können, oder ganz einfach seine Eltern anrufen können, welche deinen Rechtsanwalt um rat fragen hätte können.
      Hat er Pech, kann er.ca.300 Euronen blechen.
      25km/h pure Freiheit *-* o-o o-o o-o
    • was exodus da oben labert könnt ihr knicken,
      25iger Lappen& Kind bis 6Jahre hinten drauf,
      du mich auch...
      (kann garnicht weil ein Mofa NUR EINSITZER sein dürfen)

      aber b2t:
      mitnehmen ja
      7punkte flensburg nein


      und außerdem, fahren ohne fahrerlaubniss is ja nicht nur mim roller,
      wenn sich ein 13jähriger ins auto chillt und ne runde dreht is das FAST das selbe verhältnis, und die BULLEN werden in dem Fall z.b. das auto von dem Kind auf jedenfall einziehen
      Suche den Ring aus dem Vergaser,
      der den Gaszug drosselt !


      SEHR WICHTIG ! ICH BEZAHLE !

      Bitte "ebay(at)landgut-steeg.de" anschreiben !
      Nicht hier im Forum !


      Stand: Jan 2014
    • Ja, mein Kumpel hat alles zugegeben das er zu schnell läuft usw.
      Ne Mängelkarte hat er wiederrum keine bekommen.
      Die meinten nur das sie sich am Donnerstag melden und er dann zur Dienststelle muss.
      Ein anderer Koleg meinte das die Bullen das mit den Punkten garnicht entscheiden können.
      Er hatte nur einen Höherlegungssatz drauf.
      :love:307WRC :love:
      [i][b]jEtTy 4eVeR

      Drosseln sind Vögel sie in Motoren zu stecken ist Tierquälerei!!!

      Nobody is perfect
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    • KOTNASCHER schrieb:

      was exodus da oben labert könnt ihr knicken,
      25iger Lappen& Kind bis 6Jahre hinten drauf,
      du mich auch...
      (kann garnicht weil ein Mofa NUR EINSITZER sein dürfen)


      so ganz unrecht hat exodus hier nicht!!
      Zitat aus "Fahren lernen MOFA"(Buch von der Fahrschule zum Mofa):

      ...Aber auch, wenn dein Mofaroller eine Doppelsitzbank hat, darfst du niemanden mitnehmen!
      => Ausnahme: Du darfst ein höchstens 7-jähriges Kind mitnehmen, wenn
      - du 16 Jahre oder älter bist und
      - dein Mofa einen besonderen Kindersitz mit Fußstützen hat. <=
      a.k.a God
    x

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