Kann ich Ärger Bekommen ?

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    • Kann ich Ärger Bekommen ?

      Hey leute
      Also ich treffe mich öfters mit meinen Freunden an der Bushaltestelle,
      So und genau gegenüber wohnt so ein alte voll idiot, der jedes mal abends wennst dunkel ist und wir da sitzen, die Bullen holt
      so Letzes mal bin ich mit meinem Kumpel scooter gefahren, und aus langeweile bin ich und er mit dem Roller auf eine FußgängerBrücke gefahren weils einfach kürzer ist, so
      Jedenfalls hat er von mir und meinem Freund Fotos gemacht, als wir da drüber fuhren so und hat dann gesagt der er es wenn die Bullen nochmal kommen es denen Gibt


      So meine Frage darf der Fotos von uns machen und was passiert wenn er es der Polizei gibt bekomm ich dann Ärger oder so, weil mein Roller war offen aber das is ja glaubichmal egal jedenfalls weis ich nicht ob der mich jetzt Bei denen Hinhängt oder nicht ?


      Was Sagt ihr dazu ?
    • 1. du kannst ihn anzeigen wegen nötigung oderso weil man keine fotos so machen darf einfach sag ihn das so dan bekommt er auch schiss bestimmt 2.ja können sie weil du nur auf fahrad wege + straße fahren darfst 3. nächstemal roller abstellen wenn ihr darseid + lenkrad sperre reinmachen dan dürfen sie dich nich kontrolieren wenne keine lenkrad sperre drinn hast gildet das als fahren bzw gefahren und sie dürfen dich kontrolieren so hats mir maln bulle erklärt ;)
      Hat euch mein Beitrag geholfen? Dann einfach mal auf den Bedankbutton drücken , Danke :)
      Hier ist mein forum ist aber noch in bearbeitung aber könnt euch ja umschauen und euch anmelden !
      scooterworld.square7.ch/index.php?page=Index
    • Jettty män schrieb:

      ja und ? zeig ihn wegen nötigung an ! nötigung oder kurz auf nen unbegangen gehweg gehen ? was is shclimmer ?:D und außerdem nützen ihn privat fotos vor gericht etc eh nichts

      omfg. was geht? was ist schlimmer nötigung oder auf nem unbegangen gehweg gehen?! was geht falsch? was ist schlimmer? nen foto von irgendwem, der eine straftat begeht machen, oder auf nem fußgängerweg mit nem roller menschen gefährden?
      wieso biegt ihr euch alle das recht immer so, wie ihr meint es wäre richtig. ihr habt doch alle garkeine ahnung, was es für strafen gibt, was es für gesetzte gibt usw
      und es ist auch völliger schwachsinn, dass ein roller eine lenkradsperre drin haben muss, damit die polizei einen nicht mehr kontorlliert! was ist das denn für ne aussage? die polizei kann dich immer und überall kontorllieren, völliger blödsinn
      und wieso sollten provate fotos vor gericht nichts bringen? sollen die fotos staatlich sein? natürlich sind die aussagekräftig und haben vor gericht was zu sagen
    • F.A.V. schrieb:

      Jettty män schrieb:

      ja und ? zeig ihn wegen nötigung an ! nötigung oder kurz auf nen unbegangen gehweg gehen ? was is shclimmer ?:D und außerdem nützen ihn privat fotos vor gericht etc eh nichts

      omfg. was geht? was ist schlimmer nötigung oder auf nem unbegangen gehweg gehen?! was geht falsch? was ist schlimmer? nen foto von irgendwem, der eine straftat begeht machen, oder auf nem fußgängerweg mit nem roller menschen gefährden?
      wieso biegt ihr euch alle das recht immer so, wie ihr meint es wäre richtig. ihr habt doch alle garkeine ahnung, was es für strafen gibt, was es für gesetzte gibt usw
      und es ist auch völliger schwachsinn, dass ein roller eine lenkradsperre drin haben muss, damit die polizei einen nicht mehr kontorlliert! was ist das denn für ne aussage? die polizei kann dich immer und überall kontorllieren, völliger blödsinn
      und wieso sollten provate fotos vor gericht nichts bringen? sollen die fotos staatlich sein? natürlich sind die aussagekräftig und haben vor gericht was zu sagen

      F.A.V. soweit hast du recht, stimm ich dir zu, aber ! Das Foto kann vor Gericht nicht verwendet werden !
    • na da bringt ihr aber ne Menge durcheinander ... fotografieren darf ich sehr wohl ... auch ohne dich um erlaubnis zu fragen ... bei einer Straftat auch sehr wohl gerichtsverwertbar ... ich darf Bilder auf die andere Personen abgebildet sind nicht ohne Erlaubnis der Öffentlichkeit zugänglich machen ... das sind aber 2 Paar Stiefel!

      § 22 KunstUrhG bestimmt:

      „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

      § 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:
      (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
      2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
      3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
      4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

      (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

      § 24 KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.

      § 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
      (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
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      Johnny Cash tot, Bob Hope tot und jetzt auch noch Steve Jobs.
      Das beschreibt unsere Zukunft ganz gut. No cash, no jobs, no hope.
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