1. Technisches Tuning:
Jegliche Technische änderungen zur Geschwindigkeitssteigerung sind ILLEGAL,
sofern sie nicht eingetragen werden. Auch eine Eintragung berechtigt nicht dazu,
den Roller im Straßenverkehr zu benutzen, wenn man nicht über die jeweilige
Fahrerlaubnis verfügt(d.h., ihr düft z.b. keinen Roller mit eingetragenem 70er
Satz fahren, wenn ihr nur Klasse M habt...
2. Optisches Tuning:
Legal:
Lenkergriffe wechseln(sofern diese dann fest sitzen)
Spiegel(Nur Spiegel mit e Kennzeichnung, z.B. die sechseckigen vom
Speedy 2 kommen immer gut
Riffelbleche(sofern diese nicht über scharfe Kanste verfügen)
BCD Heck+ Schutzblech+Eintragung (Wenn ihr das legal fahren
wollt müsst ihrs eintagen lassen)
Böser Blick Erlaubt, solange noch 25 %
Böser Blick im Rücklicht (Es dürfen nur die oberen 45% des
Lichtes bedeckt sein)
Lackierung (Nur eben keine komplett chrom Lackierung)
Aukleber (Is ja logisch)
Polieren/Verchromen von diversen Teilen (nur eben nicht übertreiben)
Farbige Blinkergläser (Natürlich nur mit E Zeichen, bei klarglas mit
orangen birnen meckern aber 99% der bulln nicht)
Seitenständer (Sofern er sich von selbst hochklappt, wenn er entlastet wird)
Eloxierte/Lackierte Schrauben (Is ja logisch)
anderen Kickstarter
Tachobeleuchtung ändern (solange sie nicht zu dunkel oder zu hell wird)
Helmfachanlage (sofern sie richtig befestigt ist)
Reifenschrift
Reflektoren Tauschen (wie immer, solange sie E Zeichen haben)
___________________________________________________
Illegal:
F 1 Spiegel oder ähnliche ohne E Kennzeichnung
Scharfkantige Riffelbleche
Beleuchtungseiheiten ohne E Kennzeichnung
Downhilllenker
Unterbodenbeleuchtung
Farbiges Standlicht
Seitenständer, den man hochklappen muss
Kennzeichenhalter am Variokasten(außer der vom
Gilera Ice)
Lackierung, die der Polizei zu ähnlich sieht
-------------------------------------------------------------------------------------------------
ergänzung: optik tuning legal illegal
DIESE ANTWORTEN STAMMEN VON EINEM GUTACHTER DER KRIMINALPOLIZEI UND MÜSSTEN 100% STIMMEN (theoretisch jedenfalls)
1. Spiegel müssen eine Fläche von mindestens 60cm² haben. Bei Spiegeln ist kein E-Prüfzeichen notwenig, so lange sie diese Größe einhalten. Also 6cmx10 cm, 5cmx12xm usw. Das sollte jeder rausbekommen. Bei runden Spiegeln gilt ein Durchmesser von ~70 cm. Ich bin mir dazu aber nicht mehr 100% sicher.
2. Alle Zweiräder unter 100km/h müssen mindestens 1. Spiegel links haben. Egal zu welchem Zeitpunkt die Erstzulassung war. Der rechte Spiegel ist definitiv und ein für alle mal keine Pflicht.
3. Die Reflektoren an der Seite dürfen entfernt werden. Jediglich der Rückstrahler muss vorhanden sein.
4. Ein Spritzschutz ist nach neuem Recht nicht notwendig. Es wird jediglich ein ausreichender Spritzschutz gefordert doch eine Mindesgröße gibt es nicht. Bei Heckumbauten aber sicherheitshalber den Tüv noch einmal fragen.
5. Das Kennzeichen darf nicht seitlich angebracht werden, da es nicht von allen Seiten lesbar ist. Oft wurde berichtet, es steht sogar in Motoretta und Scooter&Sport, dass F1er und seitliche Kennzeichen eingetragen werden können. Dies ist laut Polizei nicht möglich, da der Tüv auch in einer Einzelabnahme keine illegalen Umbauten eintragen kann.
Ich übernehme keine Garantie für die Richtigkeit der beschriebenen Veränderungen. Jedoch hat dies mir ein Gutachter bestätigt und der wird meiner Meinung nach ja wohl am besten wissen.
---------------------------------------------------------------------
Die ABE und ihre Freunde
ABE, E, EU-ABE, etc.
Zum Thema „ABE“ „BE“ „E“ etc. besteht offensichtlich noch großer klärungsbedarf. Mit dieser kleinen Info wollen wir den ewigen Diskussionen nun einfach mal ein ende setzen.
Die [b]Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE) gibt es in dieser Form seit dem 17.06.2003 nicht mehr.
Ihr werdet die ABE nur noch auf Teilen finden die vor diesem Datum Produziert wurden, für aktuelle Tuningartikel gilt das/die „E-Zeichen / E-Nummer / EG-ABE“ dazu später mehr.
Für die ABE gilt:
Die ABE ist eine Schriftliche erlaubnis des Kraftfahrt – Bundesamtes zum anbau des jeweiligen teils an ein bestimmtes Fahrzeug. Laut § 19 (2) Satz 2 StVZO ist die ABE immer mitzuführen und zuständigen Personen (z. B. Der Polizei) vorzulegen.
Für die EG-ABE (E-Nummer / E-Zeichen) gilt:
Es ist KEIN schriftstück mehr notwendig. Da eine Nummer mit dem kleinen „e“ dort immer direkt auf dem Artikel eingestanzt ist (z. B. Beim Auspuff, sofern dieser eine EG-ABE besitzt). Das Produkt ist meist Modellbezogen, die Erlaubnis gilt also nur für einige Modelle, nicht für grundsätzlich alle Roller!
Besonderheiten:
Einzel-Betriebserlaubnis:
Interessant für die jenigen unter euch die sich ihren Scoot komplett neu aufbauen. In diesem Fall kann der Roller durch eine „Einzel-Betriebserlaubnis“ zugelassen werden. Der Roller muss hierfür von einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen, der dann ein Gutachten erstellen muss (§ 21 der StVZO). Mit diesem Gutachten könnt ihr bei dem für euch zuständigen Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugbrief beantragen. Das Straßenverkehrsamt wird euch im normalfall dann eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen.
Teilegutachten:
Eine EG-ABE ist für Hersteller relativ teuer, daher greifen manche Hersteller zu einem wesentlich günstigerem TÜV-Gutachten (häufig bei Lenkern). Dieses TÜV-Gutachten ist im gegensatz zur EG-ABE / ABE nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, daher muss man nach dem anbau das Teil noch vom TÜV abnehmen lassen. Ist alles ordnungsgemäß angebracht wird das neue Teil dann in die Papiere eingetragen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Dies ist erforderlich wenn der Anbau dieses bestimmten Teils die Fahrsicherheit gefährden könnte, diese Bescheinigung wird schriftlich vom Rollerhersteller erstellt. Der Hersteller setzt bei manchen veränderungen hierbei auch gleichzeitig andere veränderungen vorraus, z. B. können manche Bremssysteme nur mit bestimmten Scheiben zulässig sein).
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Jegliche Technische änderungen zur Geschwindigkeitssteigerung sind ILLEGAL,
sofern sie nicht eingetragen werden. Auch eine Eintragung berechtigt nicht dazu,
den Roller im Straßenverkehr zu benutzen, wenn man nicht über die jeweilige
Fahrerlaubnis verfügt(d.h., ihr düft z.b. keinen Roller mit eingetragenem 70er
Satz fahren, wenn ihr nur Klasse M habt...
2. Optisches Tuning:
Legal:
Lenkergriffe wechseln(sofern diese dann fest sitzen)
Spiegel(Nur Spiegel mit e Kennzeichnung, z.B. die sechseckigen vom
Speedy 2 kommen immer gut
Riffelbleche(sofern diese nicht über scharfe Kanste verfügen)
BCD Heck+ Schutzblech+Eintragung (Wenn ihr das legal fahren
wollt müsst ihrs eintagen lassen)
Böser Blick Erlaubt, solange noch 25 %
Böser Blick im Rücklicht (Es dürfen nur die oberen 45% des
Lichtes bedeckt sein)
Lackierung (Nur eben keine komplett chrom Lackierung)
Aukleber (Is ja logisch)
Polieren/Verchromen von diversen Teilen (nur eben nicht übertreiben)
Farbige Blinkergläser (Natürlich nur mit E Zeichen, bei klarglas mit
orangen birnen meckern aber 99% der bulln nicht)
Seitenständer (Sofern er sich von selbst hochklappt, wenn er entlastet wird)
Eloxierte/Lackierte Schrauben (Is ja logisch)
anderen Kickstarter
Tachobeleuchtung ändern (solange sie nicht zu dunkel oder zu hell wird)
Helmfachanlage (sofern sie richtig befestigt ist)
Reifenschrift
Reflektoren Tauschen (wie immer, solange sie E Zeichen haben)
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Illegal:
F 1 Spiegel oder ähnliche ohne E Kennzeichnung
Scharfkantige Riffelbleche
Beleuchtungseiheiten ohne E Kennzeichnung
Downhilllenker
Unterbodenbeleuchtung
Farbiges Standlicht
Seitenständer, den man hochklappen muss
Kennzeichenhalter am Variokasten(außer der vom
Gilera Ice)
Lackierung, die der Polizei zu ähnlich sieht
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ergänzung: optik tuning legal illegal
DIESE ANTWORTEN STAMMEN VON EINEM GUTACHTER DER KRIMINALPOLIZEI UND MÜSSTEN 100% STIMMEN (theoretisch jedenfalls)
1. Spiegel müssen eine Fläche von mindestens 60cm² haben. Bei Spiegeln ist kein E-Prüfzeichen notwenig, so lange sie diese Größe einhalten. Also 6cmx10 cm, 5cmx12xm usw. Das sollte jeder rausbekommen. Bei runden Spiegeln gilt ein Durchmesser von ~70 cm. Ich bin mir dazu aber nicht mehr 100% sicher.
2. Alle Zweiräder unter 100km/h müssen mindestens 1. Spiegel links haben. Egal zu welchem Zeitpunkt die Erstzulassung war. Der rechte Spiegel ist definitiv und ein für alle mal keine Pflicht.
3. Die Reflektoren an der Seite dürfen entfernt werden. Jediglich der Rückstrahler muss vorhanden sein.
4. Ein Spritzschutz ist nach neuem Recht nicht notwendig. Es wird jediglich ein ausreichender Spritzschutz gefordert doch eine Mindesgröße gibt es nicht. Bei Heckumbauten aber sicherheitshalber den Tüv noch einmal fragen.
5. Das Kennzeichen darf nicht seitlich angebracht werden, da es nicht von allen Seiten lesbar ist. Oft wurde berichtet, es steht sogar in Motoretta und Scooter&Sport, dass F1er und seitliche Kennzeichen eingetragen werden können. Dies ist laut Polizei nicht möglich, da der Tüv auch in einer Einzelabnahme keine illegalen Umbauten eintragen kann.
Ich übernehme keine Garantie für die Richtigkeit der beschriebenen Veränderungen. Jedoch hat dies mir ein Gutachter bestätigt und der wird meiner Meinung nach ja wohl am besten wissen.
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Die ABE und ihre Freunde
ABE, E, EU-ABE, etc.
Zum Thema „ABE“ „BE“ „E“ etc. besteht offensichtlich noch großer klärungsbedarf. Mit dieser kleinen Info wollen wir den ewigen Diskussionen nun einfach mal ein ende setzen.
Die [b]Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE) gibt es in dieser Form seit dem 17.06.2003 nicht mehr.
Ihr werdet die ABE nur noch auf Teilen finden die vor diesem Datum Produziert wurden, für aktuelle Tuningartikel gilt das/die „E-Zeichen / E-Nummer / EG-ABE“ dazu später mehr.
Für die ABE gilt:
Die ABE ist eine Schriftliche erlaubnis des Kraftfahrt – Bundesamtes zum anbau des jeweiligen teils an ein bestimmtes Fahrzeug. Laut § 19 (2) Satz 2 StVZO ist die ABE immer mitzuführen und zuständigen Personen (z. B. Der Polizei) vorzulegen.
Für die EG-ABE (E-Nummer / E-Zeichen) gilt:
Es ist KEIN schriftstück mehr notwendig. Da eine Nummer mit dem kleinen „e“ dort immer direkt auf dem Artikel eingestanzt ist (z. B. Beim Auspuff, sofern dieser eine EG-ABE besitzt). Das Produkt ist meist Modellbezogen, die Erlaubnis gilt also nur für einige Modelle, nicht für grundsätzlich alle Roller!
Besonderheiten:
Einzel-Betriebserlaubnis:
Interessant für die jenigen unter euch die sich ihren Scoot komplett neu aufbauen. In diesem Fall kann der Roller durch eine „Einzel-Betriebserlaubnis“ zugelassen werden. Der Roller muss hierfür von einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu prüfen, der dann ein Gutachten erstellen muss (§ 21 der StVZO). Mit diesem Gutachten könnt ihr bei dem für euch zuständigen Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugbrief beantragen. Das Straßenverkehrsamt wird euch im normalfall dann eine Einzel-Betriebserlaubnis ausstellen.
Teilegutachten:
Eine EG-ABE ist für Hersteller relativ teuer, daher greifen manche Hersteller zu einem wesentlich günstigerem TÜV-Gutachten (häufig bei Lenkern). Dieses TÜV-Gutachten ist im gegensatz zur EG-ABE / ABE nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, daher muss man nach dem anbau das Teil noch vom TÜV abnehmen lassen. Ist alles ordnungsgemäß angebracht wird das neue Teil dann in die Papiere eingetragen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Dies ist erforderlich wenn der Anbau dieses bestimmten Teils die Fahrsicherheit gefährden könnte, diese Bescheinigung wird schriftlich vom Rollerhersteller erstellt. Der Hersteller setzt bei manchen veränderungen hierbei auch gleichzeitig andere veränderungen vorraus, z. B. können manche Bremssysteme nur mit bestimmten Scheiben zulässig sein).
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Drive as fast as you can <(^.^,)>