wir düfen es bei uns nur haben wenn eine beleuchtung dran is und wenn die kz halterung so verlängert wird dass sie ein stück über den hinterreifen raus steht !!!
dadurch des scheiße aussieht und es uns viel zu blöd is tuen wirs entweder ein so an vario oder halt oben
Man muss es aus einem Winkel von 45* vom Reifen aus gesehen sowohl rechts als auch links sehen. Von links sieht man es eh, also muss es weit genug nach hinten oder nach links rausstehen damit man es auch von rechts aus einem Winkel von 45* sehen kann.
Der ODF TC-Line KZH ist so einer den man aus 45* noch sehen kann. Da er weit nach links geht.
Man muss es aus einem Winkel von 45* vom Reifen aus gesehen sowohl rechts als auch links sehen. Von links sieht man es eh, also muss es weit genug nach hinten oder nach links rausstehen damit man es auch von rechts aus einem Winkel von 45* sehen kann.
Der ODF TC-Line KZH ist so einer den man aus 45* noch sehen kann. Da er weit nach links geht.
§ 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
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(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs "möglichst" unter der
Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darfbis zu einem Ve rtikalwinkel
von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf
nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen an dem
Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad
beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15m lesbar sein
Es ist definitiv nicht erlaubt - zu welchem konfusen Schluss diese neuerliche Diskussion auch kommen mag.
Wenn du damit bei einer Kontrolle durchkommst, hast du lediglich Glueck gehabt.
Es ist erlaubt. !!
Wie ich mein roller von der Politzei abgeholt habe Hat er mir die Mängelbescheinigung geben..
Das stand nichts vom KZ an der Vario,,,
Dann hab ich sicherheitshalber nach gefragt.
Er meinte es ist Erlaubt es muss nur in einem BEstimmten winkel sein.
Meins hatte zufällig den Winkel und durfte es so lassen.
Also sag nicht es Ist DEFINITIV nicht erlaubt wenn dus nichtmal richtig weißt!
nein aber ausrede ist : die harlyes (!BIN MIR NET SICHER WELCHES MOTORRAD) haben das auch und es ist bei denen auch erlaubt
Klar ist es erlaubt,
Nein , defenitiv NICHT .Ich habe genug mängelkarten deswegen bekommen und mein Nachbar ist bulle der hat mir selbst gesagt das man es von BEIDEN SEITEN sehen muss und auch gut erkennbar sein muss und Beleuchtet ! Ruf einfach mal bei der Polizei an 1050 oder so ging die Nummer weiß auch net genau . Da kriegste Auskunft .
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Versuch mal ein kennzeichen an der vario so hinzubekommen das es von beiden seiten in einem winkel von 30 grad sicherbar ist und gut beleuchtet wird
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Versuch mal ein kennzeichen an der vario so hinzubekommen das es von beiden seiten in einem winkel von 30 grad sicherbar ist und gut beleuchtet wird
Da haste aber was verändert oder du hast ne' falsche Info-Seite. Siehe Hier!
(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.
45 Grad der Fahrzeuglängsachse auf 15m.
Welcher Kennzeichenhalter das zum Beispiel ist? Siehe Hier: ODF - TC Line
Liebe Grüße
PS: Sehe gerade du hast auf der Seite von Autokennzeichen bzw Motorradkennzeichen oder 125ccm Kennzeichen geschaut. Es handelt sich aber beim Roller bis 50ccm noch um ein Versicherungskennzeichen. Deswegen gelten diese : Anbringung des Versicherungskennzeichens
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Versuch mal ein kennzeichen an der vario so hinzubekommen das es von beiden seiten in einem winkel von 30 grad sicherbar ist und gut beleuchtet wird
Da haste aber was verändert oder du hast ne' falsche Info-Seite. Siehe Hier!
(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.
45 Grad der Fahrzeuglängsachse auf 15m.
Welcher Kennzeichenhalter das zum Beispiel ist? Siehe Hier: ODF - TC Line
Liebe Grüße
Kevin habe das von so einer Seite von einem Anwalt .Das stand da aber in Fulda ,also da wo du auch herkommst , haben alle Bullen bisher bei mir rumgemeckert. Naja es kommt einfach drauf an wie der Polizist der dich kontrolliert drauf ist ob sie es erlauben oder Mängelkarte austeilen kommt jedesmal auf den Polizisten an