zuerst einmal:
es gibt einen unterschied zwichen privater haftpflichtversicherung und kfz-haftpflicht versicherung. erkundigt euch mal im internet darüber. die kfz-haftpflicht hat mit der sache nichts zu tun, da es keinen "unfallgegner" gibt.
die privathaftplichtversicherung kann alle schäden ablehnen, die durch den betrieb eines fahrzeuges entstanden sind (ausgenommen modelle, arbeitsmaschienen usw.) es soll aber schon vorgekommen sein, dass die versicherung in einzelfällen gazahlt hat. einen anspruch auf eine kostenübernahme hast du also nicht, ein antrag kann aber auch nicht schaden.
es gibt einen unterschied zwichen privater haftpflichtversicherung und kfz-haftpflicht versicherung. erkundigt euch mal im internet darüber. die kfz-haftpflicht hat mit der sache nichts zu tun, da es keinen "unfallgegner" gibt.
die privathaftplichtversicherung kann alle schäden ablehnen, die durch den betrieb eines fahrzeuges entstanden sind (ausgenommen modelle, arbeitsmaschienen usw.) es soll aber schon vorgekommen sein, dass die versicherung in einzelfällen gazahlt hat. einen anspruch auf eine kostenübernahme hast du also nicht, ein antrag kann aber auch nicht schaden.