Sportpott trotz Mofadrosselung?

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    • falsch

      wenn du dir als mofa einen sportpott dranbaust erlischt die betriebserlaubnis.
      und fragt nicht warum ist halt so. es muss nicht immer alles sinn ergeben, und es ist auch scheiss egal, ob der mit trotzdem nur 25 fährt.

      das geht nur mit einem 50er, und dann muss man sich das noch beim tüv eintragen lassen
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      Legal? Illegal? Scheissegal!
    • Sportpott an 25er Roller erlaubt !

      wieso sollte bei einem sportpott mit abe die betriebserlaubnis erlischen? man darf damit auch fahren. is nur die frage ob es sinn macht seinen motor mit 30 noch auf 32 oder so hochzuquälen und die ganze zeit mit drehzahlen gegen die drossel zu arbeiten.
      man hat mehr spass dran, wenn man den roller offen fährt, als nen sportpott draufzumachen und denn imer überdrehen zu lassen!:D
    • das stimmt einfach nicht was der tüv da geschrieben hat
      man dürfte ihn montieren wenn er eine allgemeine abe für ein mofa hat aber die ist nur gültig für ein 50er deshalb hat er keine abe wenn du ihn aufm 25er fährst.
      aber trotzdem sagen viele nix
      aber andere zeigen dich direkt an :(


      hier so müsste der tüv normal antworten:
      Betreff:
      Sportauspuff an ein Mofa-Roller erlaubt?

      Nachricht:
      Sehr geerhtes TUEV Nord-Team,
      Ich wollte an mein gedrosselten Mofa-Roller. Also ein Roller mit 50ccm,
      der auf 25 kmh gedrosselt ist einen Sportauspuff dran bauen.
      Der Sprotauspuff ist gedrosselt und hat eine ABE und eine eingestanzte E-Nummer.
      Nun wuerde ich gern wissen ob ich den Sportauspuff an meinen Roller bauen darf ohne in Konflickt mit der Polizei zu kommen?
      Danke schon mal im Vorraus.

      M. F. G
      ktm_meister*





      Sehr geehrter ktm_meister*,


      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Durch die Verwendung einer geänderten Auspuffanlage werden die
      Motorleistung sowie das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflusst.
      Die Auspuffanlage muss den Bestimmungen der Richtlinie 97/24/EG,
      Kapitel 9 entsprechen. Um dies nachzuweisen, müssten alle für eine EG-
      Genehmigung erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden.
      Die wichtigsten sind :


      Messung der Höchstgeschwindigkeit und der Motorleistung nach den
      Bestimmungen der RL 95/1/EG;
      Messung des Geräuschverhaltens nach der RL 97/24/ Kapitel 9.

      Für die Geräuschmessung und die Messung der Höchstgeschwindigkeit
      sind jeweils ca. 90,- € zu veranschlagen. Die in der Betriebserlaubnis
      Ihres Fahrzeugs angegebenen Werte für die Höchstgeschwindigkeit
      und das Fahrgeräusch dürfen mit der geänderten Auspuffanlage nicht
      überschritten werden.


      Mit freundlichen Grüßen

      Hans Wurst*
      TÜV NORD Mobilität GmbH & Co KG
      Marktentwicklung
      Produktmanagement für amtliche Fahrzeugprüfungen
      Am TÜV 1
      30519 Hannover
      bkorporal@tuev-nord.de
      www.tuev-nord.de