Jegliche technische Änderung ist nicht gestatten ggf soll und muss vom TÜV abgenommen werden. Nimmst du die Verkleidung ab, so veränderst du die lange und das Gewicht des Fahrzeugs. Zweites problem ist die Sicherheit. Zum Beispiel Kennzeichenhalter weg. Dann der Aspekt der Sicherheit für die fussgaenger, die ggf mit scharfen Oder gefaehrlichen Ecken angefahren ggf mitgezogen werden können. Die Betonung geh hier immer auf konnte, es mag sein dass es nie eintrifft, hier in Deutschland gilt aber sehr stark das Wort konnte sein