Rechtliche Frage Verkauf

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    • Rechtliche Frage Verkauf

      Hallo,ich habe über Ebay Kleinanzeigen vor ca. 3 Monaten eine PS3
      verkauft, die persönlich bei mir zu Hause angeschaut, getestet und gekauft wurde.
      Diese PS3 habe ich selber Defekt gekauft und sie reparieren lassen. Auf
      diese Reperatur habe ich eine Rechnung und Garantie erhalten.
      Dies
      habe ich dem Käufer mitgeteilt, unzwar habe ich ihm ausdrücklich gesagt,
      dass die PS3 wieder kaputt gehen kann, es aber nicht sein muss. Die
      Reperatursrechnung habe ich ihm auch mitgegeben. Jetzt ruft er an und
      sagt, er will sein Geld wieder, weil die mittlerweile 1 oder 2 mal
      kaputt gegangen ist. Er droht mit Anwalt und Gericht, Kaufpreis war 140
      Euro.
      Wie gesagt, ich habe ihm ausdrücklich gesagt, dass sie bereits
      kaputt war und das es wieder passieren kann. Das sie kaputt war, kann
      er spätestens an der Rechnung feststellen. Wer ist im Recht? Sollte ich ihm sein Geld wiedergeben oder wie läuft das? Natürlich alles Privatverkauf

      Habe heute mit ihm telefoniert, er ist sich ganz sicher, dass er im recht ist, er kennt den anwalt gut blabla
      hatte micih auch zwischenzeitlich angelogen, er hat am telefon behauptet, dass ich genau wusste das die ps3 wieder kaputt geht und das mir das die reperatursfirma gesagt hat. allerdings hatte ich weder mail- noch telefonkontakt mit der firma.
      habe mich mit denen in verbindung gesetzt, die haben auch gesagt, dass bei ihnen niemand wegen dieser sache angerufen hat

      was meint ihr? morgen geht er zum anwalt..
    • so wie ich das sehe bist du im recht,
      er ist ja mit dir sozusagen einen vertrag eingegangen und du hast ihn über alles aufgeklärt ,
      da er das dann auch zur kenntnis genommen hat und die playstation trotzdem gekauft hat,
      muss ihm ja bewusst gewesen sein worauf er sich einlässt.

      ich würde sagen das du im recht bist, weil du ja eigentlich alles richtig gemacht hast,
      kann mich aber auch irren
    • naya, das ist nicht ganz so sicher leider.
      da ein privatverkäufer sowit ich weiß 1 jahr gewährleistung geben muss, wenn er nicht explizit geschrieben hat,
      dass er das nicht macht.
      ich bin jetzt nicht so fit in diesem thema, aber ich meine mal sowas bei ebay gelesen zu haben
      Mein neues Custom Projekt
      For SAWE 2012
      Custom Force

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      Legal? Illegal? Scheissegal!
    • Ich bin mir auch nicht sicher aber ich habe mal gelesen das ein Privatkäufer keine Garantie geben muss! Du hast im ja die die PS3 spielbereit übergeben und wenn dem typ die kaputt geht dann kannst du doch nichts dafür! Wer weiß was der damit angestellt hat! Du hast ihm ja noch eine Quittung mit gegeben wo drauf stand das sie Repariert wurde und alles. Wenn der Typ jetzt wirklich so dreisst ist und zum Anwalt geht, dann würde ich mir an deiner stelle auch aufjedenfall ein Anwalt nehmen. Man liest ja selbst immer im ebay : Keine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme. Das würde ich an deiner stele auch schreiben dann kann dir keiner was!!
    • Du bist im Recht.
      Es war ein Verkauf unter Privatleuten und somit besteht keine Garantie.
      Ein kleinen handwerklichen Fehler hast du schon mit der Aussage gemacht, das sie wieder kaputt gehen kann. Du wolltest Ehrlich sein, aber das war hier fehl am Platze. In die Kerbe will er jetzt schlagen und dir einen versteckten Mangel unterschieben. Kein Gerät ist für die Ewigkeit gebaut. Es ist klar das es kaputt gehen kann. Es ist ein Massenprodukt. Das ist jedem bewusst. Eine Glühbirne hält auch nur eine Gewisse Zeit und kein Händler sagt dir beim Kauf : "Bedenken sie, die kann durchbrennen". :D
      Er hat ja die Playstation bei dir getestet wie ich das lese und konnte sich somit über die volle Funktionalität der PS3 versichern. Es gilt jetzt gekauft wie gesehen.
      Wenn er sich wieder bei dir meldet, erwähne es nicht mit der Nachfrage bei der Werkstatt, dass er sich hier nie gemeldet hat. Ein Ass muss man immer im Ärmel haben, denn wenn du wirklich Post von einen Anwalt erhältst, würde ich es erst dann erwähnen und somit seine Glaubwürdigkeit in Frage stellen. ;) Am besten du lässt dir das von der Werkstatt schriftlich geben.

      Für die Zukunft immer alles klar formulieren und dich von jeglicher Garantie, Umtausch und Rückgabe freisprechen.
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