hEy,
da ich mich in letzter Zeit sehr mit dem Thema "ABE und Prüfzeichenbestimmungen" beschäftige da ich selber einen Stage 6 Pro Replica mit einer ABE Kennzeichung am Auspuff aber ohne E-Pass habe. Habe ich mich mal etwas erkundigt
, da es immer wieder Leute gibt die danach fragen
dachte ich, ich poste es mal hier im Forum
Also der Hersteller ist Grundsätzlich nicht verpflichtet bei einem ABE geprüften Sportauspuff einen E-Pass mitzuliefern
, was bedeutet sollte euch die Polizei nach dem E-Pass fragen könnt ihr der Polizei freundlich auf denn § 19 Absatz 2 der StVZO in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4 hinweißen und das Problem hat sich erledigt
Habe euch zur Veranschaulichung noch einen kleinen Text zum lesen gepostet aus dem Stage 6 Produktkatalog 01/2010
da ich mich in letzter Zeit sehr mit dem Thema "ABE und Prüfzeichenbestimmungen" beschäftige da ich selber einen Stage 6 Pro Replica mit einer ABE Kennzeichung am Auspuff aber ohne E-Pass habe. Habe ich mich mal etwas erkundigt
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Also der Hersteller ist Grundsätzlich nicht verpflichtet bei einem ABE geprüften Sportauspuff einen E-Pass mitzuliefern
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Habe euch zur Veranschaulichung noch einen kleinen Text zum lesen gepostet aus dem Stage 6 Produktkatalog 01/2010
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