klasse m elaubt/nicht erlaubt

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    • klasse m elaubt/nicht erlaubt

      hi
      ich darf von meinen eltern aus jetzt m machen und wollte mal nachfragen, was da so erlaubt ist.
      ich schreib hier mal meinen bisherigen kenntinisstand hin. bitte um korrektur!
      erlaubt: nicht erlaubt:
      sportauspuff gedrosselt nur 1 spiegel (?)
      50 km/h entdrosselter sportpott (?)
      downi (eingetragen) kennzeichenhalter an der vario
      kennzeichenhalter unterm heck (?)

      ich will wirklich kein risiko eingehen. wenn ich wegen irgendwas von blöden bullen gefickt werden kann, bin ich am arsch.
      ty


      ˙˙˙ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝu ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı uɐɯ ɥo

      "Am besten kann ich ja garkeine Gewichte reintun, damit der vorne hochgeht..." *brumm*
    • überdreht der roller mit ner 50er scheibe und nem entdrosselten rsII ja ne?
      soll ich mir denne nen laser chrom kaufen?
      weil den rs krieg ich nicht mehr gedrosselt ^^
      muss ich nu 1 oder 2 spiegel haben?
      und ist ein kennzeichenhalter unterm heck verboten?


      ˙˙˙ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝu ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı uɐɯ ɥo

      "Am besten kann ich ja garkeine Gewichte reintun, damit der vorne hochgeht..." *brumm*
    • Du musst beachten das die Klasse M, ab 2011 heißt sie vielleicht AM, mit einer zweijährigen Probezeit verbunden ist.
      Wenn du dir in dieser Zeit einen A Verstoß oder zwei B Verstöße erlaubst ist entweder der Führerschein weg oder du bekommst zwei Jahre mehr Probezeit aufgebrummt.
      Und es gilt dann die Null Promille Grenze bis zum 21. Lebensjahr.
      A-Verstöße sind:
      Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

      B-Verstöße sind:
      Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
    • Manchmal pack ich mir echt an Kopf.

      Einen Auspuff kann man bei 25ern und bei 50ern eintragen lassen sogar ohne ABE. (kostet unmengen an geld und ausserdem müsste man den Auspuff dann irgendwie selbst so bearbeiten, dass er nur bis zu einem gewissen Grad mehr Leistung bringt)
      Downhilllenker kann man auch eintragen lassen, sogar wenn sie kein Teilgutachten haben (unnötig unbezahlbar sinnlos)
      ausserdem ist in der Regel nicht umbedingt der Lenker "nicht verkehrssicher" sondern vielmehr die Ausnahme.
      Kennzeichen unter dem Heck ist erlaubt, wenn es bestimmte Bedingungen erfüllt (bestimmte höhe bestimmter Winkel..)
      Das gleiche ist auch bei einem Kennzeichenhalter an der "Vario" der fall. Wenn bestimmte auflagen erfüllt werden kann das Kennzeichen auch dort montiert werden.7
      Wer in oben stehenden Beitrag Sarkasmus, Ironie oder Zynismus findet darf diesen behalten.


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