Peugeot Speedfight AC ein Speedfight2 WC Motor/Antrieb einbauen

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    • Peugeot Speedfight AC ein Speedfight2 WC Motor/Antrieb einbauen

      Guten Tag,

      Ich habe für meine Tochter ein Roller gekauft ( Peugeot Speedfight AC Luftgekühlt) für diesen Roller suche ich ein Gutachten für 25 kim/h.
      Leider, habe ich jetzt gemerkt in diesen Roller hat einer den kompletten Antrieb getauscht und ein Antrieb von einem Speedfight2 Wassergekühlt Euro2 eingebaut.
      Da die Gutachten die ich jetzt gesehen habe, sich alle auf die Fahrgestellnummer beziehen, habe ich jetzt das Thema, das für diese Fahrgestellnummer ( VGAS1B00Bxxxx ) kein Gutachten angeboten wird.
      Gibt es da eine Möglichkeit hierfür doch ein Gutachten zu bekommen.
      Da der Umbau zum Mofa ( 25 km/h ) durch den TÜV noch bescheinigt werden muss. ( das geht aber ohne Gutachten nicht, Lt. TÜV Auskunft )
      Hat hier einer schon soetwas gemacht oder Erfahrung wie ich jetzt den Roller als Mofa Zugelassen bekomme, natürlich legal.

      Dankeschön
    • Moin,
      der Antrieb also die Variomatik vom AC und LC sind gleich, nur das Getriebe vom LC ist minimal länger.

      Hast du schonmal einfach bei der Dekra angefragt ob die dir eine Kopie vom Mofa Gutachten ausstellen können, weil du deins verloren hast?
      In der Regel war fast jeder schon mal ein Mofa und das eigentlich immer über die Dekra, welche dir dann dazu einfach eine Kopie bei Verlust ausstellen kann.
      Du musst dann nur den Roller auf 25 Drosseln damit deine Tocher damit legal fahren kann.
      *brumm*
    • Danke für die Schnelle Antwort !
      Die Dekra habe ich noch nicht gefragt. Der Roller soll ja auch gedrosselt werden, der soll legal sein, das ist mir schon wichtig.
      Dabei habe ich auch gemerkt das der komplette Antrieb getauscht wurde, sprich von Luftgekühlt auf Wassergekühlt.
      Hier habe ich ja jetzt das erste Problem, die Papier stimmen nicht mehr überein, den in den Papieren steht das er Luftgekühlt ist, somit muss ja auch das Gutachten für die Wasserkühlungs Version anders sein.
      Im Netz finde ich nur Wasserkühlungs Gutachten ( diese beziehen sich alle immer auf die Fahrgestellnummer )
      Da mein Roller eine Luftgekühlte Fahrgestellnummer ist, gibt es kein Gutachten, der Motor ist aber Wassergekühlt, somit 25km/h Drossel eigentlich, kein Problem.
      Da der Motortausch aber nicht dokumentiert ist, bekomme ich kein Gutachten, somit auch bei einer Kontrolle ( selbst ungedrosselt ) bestimmt ein Problem.
      Wobei er Lt Papieren 50 km/h fahren darf.

      Hierfür suche ich eine legale Lösung.
      Hat hier schon mal einer den Antrieb getausch und dann dies durch den TÜV eintragen lassen?
      Ist das möglich?
      Was will der TÜV dann alles von mir haben?
      Gibt es dann die möglichkeit den Roller als Mofa ( selbsverständlich mit eingebauter Drossel ) eintragen zu lassen?

      Ich weiß, viele Fragen, aber leider nicht ganz unwichtig.


      DANKESCHÖN
    • Ich glaube du hast meine Antwort nicht ganz verstanden,
      es ist vollkommen egal ob der Motor Wasser oder Luftgekühlt ist.
      Wichtig ist nur das du die Drossel einbaust und er nur die legale Geschwindigkeit fährt.
      Mit dem Gutachten (welches du dir ja evtl. als kopie von der Dekra geben lassen kannst) ist es legal, da du ja das Mofa Gutachten zu deiner Fahrgestellnummer hast.
      In den Papieren oder im Gutachten steht nichts von der Kühlungsart vom Motor und wie gesagt, der Antrieb ist gleich..
      *brumm*