Was für eine Strafe?

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    • Wie Ecki schon Sagt, Entscheidung obliegt dem Gericht..

      Von "Fallen lassen", geh ich zwar nicht mehr aus, da man das Thema im Straßenverkehr schon angezogen hat, aber Jugendarest, Bewährung, hohe Geldauflagen, Sozialstunden bis hin zu einem Jahr Freiheitsstrafe.. Dazu gibt es einen Eintrag so wohl in das Führungszeugnis als auch Punkte in Flensburg, die Böse folgen nach sich ziehen kann
    • Moin Lucaa,
      ich habe deine Anfrage erst jetzt entdeckt.
      Gut, dass Du gefragt hast!

      Du fragst nach der Höhe der Strafe, die Dich erwartet, wenn Du in einer Verkehrskontrolle von den freundlichen Beschützern im Straßenverkehr erfolgreich aus dem Verkehr gezogen wirst.
      Grundsätzlich musst Du unterscheiden zwischen Buß(en)geldern und Straftaten - Bußgelder gibt es zB für defektes Licht oder Fahren ohne (geeignetem) Schutzhelm.
      Straftaten können in Deinem Fall sein:
      - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, z. B. nur mit Prüfbescheinigung Mofa oder ganz ohne jegliche Fahrerlaubnis.
      Je älter Du bist, desto verantwortungsloser kann der Richter Dein Verhalten werten und über Deine Eignung zum Führen eine Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr "nachdenken " also mit weiteren Folgen, über die dann die Führerscheinstelle irgendwann später in Deinem Leben befinden wird. Dazu später mehr.
      - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, z.B. eine Mofa mit 2 PS auf 48 Km/h bringen, einen Roller entdrosseln ohne gültige Papiere, z.B. den auf Mofa gedrosselten Roller auf die vermeintlich legale 45 km/h bringen ( 10% Toleranz werden im Allgemeinen anerkannt) ohne das dieses in den Papieren oder/und der Haftpflichtversicherung gemeldet war oder den legalen Roller (45 Km/h) auf über 50 Km/h tunen. Tricksen ist nicht, wenn Du meinst, mit einem legalen Roller zu fahren, aber nur eine Prüfbescheinigung vorweisen kannst, warst Du mit größerem Vorsatz unterwegs, aber das wird Dir dann der Amtsrichter genauer erklären, wenn die Strafe ein wenig höher ausfällt, zB wenn schon 17 bist und einfach auf den kleinen 2-Rad Führerschein verzichten wolltest.
      Fahr mal zum Amtsgericht und erkundige dich nach entsprechenden Gerichtsverhandlungen. Du kannst dann als Zuschauer Dir das alles anhören und anschauen sofern nicht die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
      Zusätzlich werden Bußen fällig, dazu gehören auch die Punkte in Flensburg.

      Und Du bist bei der Führerscheinstelle als Verkehrsstraftäter! registriertund bleibst es! Anders als im Bundeszentralregister, wohin jede Straftat gemeldet wird und was die Grundlage für ein Führungszeugnis ist. Hier gibt es Verjährungen oder Straftaten, die nicht in ein Führungszeugnis eingetragen werden. Verschiedene Arbeitgeber dürfen so ein Führungszeugnis von Dir verlangen. Mit Eintrag, schlechte Karten bei der Bewerbung.

      Solltest Du Dich für eine Führerscheinprüfung anmelden (macht die Fahrschule), kommt eine Ablehnung der Prüfung, da die Straßenverkehrsbehörde, Abtlg. Führerscheinstelle) erst einmal Deine Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr in Frage stellt. Dann must Du Deine weitere Eignung zum Führerschein "beweisen" oder Du wirst nur unter Auflagen zur Prüfung zugelassen - das kann bis hin zur MPU gehen, die erst einmal bestanden und bezahlt sein muss.
      Weitere gerichtliche Maßnahmen sind grundsätzliches Verbot zum Führen eines Kraftfahrzeugs, Aberkennung der Prüferlaubnis für Mofa oder der Fahrerlaubnis und die Feststellung der Schwere der Tat (Urrteilsbegründung), was wiederum für die Führerscheinstelle wichtig ist, solltest Du jemals wieder Dich motorisiert im Straßenverkehr bewegen wollen.
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