Die neuen Führerscheinklassen 2013

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    • Marcel! schrieb:

      AM ist ab 15 ;)
      Nein, die haben das wohl mal bedacht aber es in einzelnen Bundesländern einzuführen, jedoch hat man davor nicht mehr gehört und überall steht, dass die Klasse AM ab 16 ist ;)

      Hier mal ein ein Ziatat von einer Fahrschulwebsite ;):
      3. Einführung der Klasse AM
      Mit § 6 Abs. 1 FeV wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen M und S. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird in § 10 Abs. 1 FeV auf 16 Jahre festgelegt; die zwischenzeitlich angedachte Absenkung auf 15 Jahre wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit verworfen.

    • Anmerkung zu A1/A2/A:

      Spoiler anzeigen

      FreaKquenZy schrieb:

      Aus meinem gepostetem Link:

      Klasse A1

      Nur Direkteinsteig möglich:


      Mindestalter 16 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.

      Wie bisher, also Theorieunterricht in der Fahrschule; Theorieprüfung; Übungsstunden + Sonderfahrten; Praktische Prüfung.

      Klasse A2

      Aufstieg von A1 auf A2:

      Mindestalter 18 Jahre, Mehrphase für A1 absolviert, 2 Jahre Fahrpraxis auf A1 und entweder eine praktische Prüfung (praktische Ausbildung nicht Pflicht) oder eine praktische Schulung (7 Std.).

      Vorbesitz Klasse A1 seit 2 Jahren vorhanden. Neu: Entweder 7-stündige Praxis Ausbildung oder eine praktische Prüfung, welche logischerweise auch eine Praxisausbildung auf der höher motorisierten Maschine vorraussetzt, kann mir keineswegs vorstellen, dass ein Fahrlehrer einen A1-Ling ohne Übungsfahrt zur praktischen Prüfung mit einer 600ccm Maschine anmeldet!

      Direkteinsteig in die Klasse A2:

      Mindestalter 18 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.

      Theoriestunden in der Fahrschule; Theorieprüfung, Übungsfahrstunden + Sonderfahrten; Praxis Prüfung

      Klasse A

      Aufstieg von A2 auf A:

      Mindestalter 20 Jahre, Mehrphase für A2 od. A1 absolviert, 2 Jahre Fahrpraxis auf A2 und entweder eine praktische Prüfung (praktische Ausbildung nicht Pflicht) oder eine praktische Schulung (7 Std.).

      2 Jahre im Besitz von A2; Neu: Entweder praktische Prüfung (siehe Beitrag bezüglich A1 => A2) oder 7 stündige praktische Schulung

      Aufstieg von A1 auf A:

      Mindestalter 24 Jahre, 4 Jahre Praxis auf A1, praktische Prüfung vorgeschrieben (Zugang über 2 J. Praxis und praktische Schulung nicht möglich).

      Min 4 Jahre im Besitz von A1; Pflicht zur praktischen Prüfung, setzt also Fahrstunden in der Fahrschule vorraus.

      Direkteinsteig in die Klasse A:

      Mindestalter 24 Jahre, theoretische und praktische Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung, danach Mehrphasenausbildung.




      Rot, von mir hinzugefügt.

      Bezüglich Krijo: Ich würde einfach mal behaupten, dass mit der 14 monatigen Ausbildung 1) eine optimale Ausbildung des Fahrschülers gewährleistet werden soll, gerade auch um gewissenhafte und aufmerksame Motorradfahrer auszubilden. Der 2)te Punkt wäre dann schon wieder der Kostenfaktor, bei dieser Zeitspange kann man locker mit 1 Doppelfahrstunde die Woche rechnen, also ca. 85€ * 4 Wochen = 340€ im Monat * 14 wurde einen Preis von 4760 zuzüglich Prüfungskosten für die Klasse A beanspruchen. (A1 = 1100€ + A2 = 400€ + A = 400€ = Unter 2000 bei Phasenweiseraufstieg wäre diesbezüglich meine Schätzung)
      Fahrsicherheitstraining = ADAC Gelände, dort wird zum Beispiel geübt, wie man als Motorradfahrer 'fliegt', sich am günstigen von der Maschine wirft, falls nötig, Regenfahrt, Slalom etc. Damit wird bezweckt, dass der Klasse A Besitzer wirklich Motorrad fahren kann, einfach am Gas ziehen kann jeder ;)

      E// Und die Geschwindigkeitsbegrenzung für A1 scheint tatsächlich wegzufallen.



      RV_Razor schrieb:

      hab ne frage wenn ich a1 hab und nach 2 jahren a machen will muss ich voher a2 machen oder kann ich direkt mit a loslegen

      Das geht nicht. Meinem Post im Spoiler Bereich kannst du entnehmen, dass du über mindestens 4 Jahre A1 Besitz verfügen musst. Heißt also, entweder A2 machen oder eben 4 Jahre warten ;) Das sind alles Mehreinnahmen für Tüv und Fahrschulen ;) Soll halt allerdings auch dafür sorgen, dass Motorradfahrer wie bereits erwähnt erfahrener, umsichtiger und halt eben angepasster/ unfallfreier fahren :)
      Erstaunlich wie verwirrt Menschen plötzlich sind, wenn ein Satz anders endet als man es Kartoffel.
    x
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