Explorer Race GT50 ATU

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    • Explorer Race GT50 ATU

      Eine Frage von einem Kumpel:

      Moin,

      Ich habe einen ATU Explorer Race GT50 Baujahr 2010 (wurde 2011 neu gekauft). Leider habe ich nur Probleme mit ihm: Einige Sachen wurden schon 2-3 mal erneuert und es hört einfach nicht auf (ist jetzt wieder in der Werkstatt weil der Vergaser kaputt ist). Das ganze geht zwar auf die Garantie aber irgendwann ist auch mal gut.

      Ich wollte fragen wie das mit dem "zurückgeben" ist. Kann ich den Roller zurück geben (habe ja gute Gründe dafür) ? > Garantie ist auch noch vorhanden.
      Und wenn ja: Soll ich mit meinen Eltern dort hin gehen oder brauche ich einen Anwalt ?

      Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

      MfG
    • Hallo,
      nein, natürlich kannst du den Roller nicht zurückgeben, und das Geld dafür verlangen, das wäre schön, man fährt einen Roller 1 Jahr, und gibt ihn dann wieder ab, und bekommt das Geld, das wäre easy going ... !

      So geht es aber nicht, man kann einen Roller wieder verkaufen, aber das Geld von Auto Teile Unger (oder auch Anfänger Treiben Unfug) zurückzuverlangen, ist nicht möglich ...

      Grüße
    • rein theoretisch ja. ist die ware nicht wie angegeben, bzw. beschädigt, nicht funktionsfähig, kann/muss man dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung einräumen. wenn das problem dann immernoch besteht, kann man einen umtausch gegen gleichwertige, funktionsfähige ware, oder gar das geld zurückfordern. das problem ist: dass mal was kaputt geht, bzw. nicht funktioniert, ist mit dieser garantie abgedeckt, ich weiß nicht, was der roller für probleme machen muss, damit man wirklich sagen kann der funktioniert nicht.

      allerdings wundert es mich auch überhaupt nicht, dass die das in der werkstatt nicht gebacken kriegen (an nem roller kann ja schließlich nicht soo viel kaputt gehn und kompliziert ist die verwendete technik allemal nicht). wie sagt man doch?

      Bist du ungeschickt und hast zwei linke Hände?
      Läufst gegen Türen und auch Wände?
      Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
      Kannst nicht von 12 bis Mittag Denken?
      Bist unrasiert und nicht wasserdicht?
      Hauptschulabschluß hast du nicht?
      Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

      Du bist ein Mann für ATU!


      rinki96 schrieb:

      " Du bist echt der Erste, der mich im Internet schon ankotzt. "
    • Antwort von ihm:

      Danke für die Antwort. Aber wirklich sicher ? :D Ich habe ja einen Grund dazu, an dem Roller habe ich absolut nichts gemacht und er geht ständig kaputt. Einen Unfall hatte ich auch nicht.

      Außerdem habe ich irgendwo im Internet gelesen das die Werkstatt (in diesem Fall ATU) 2 Versuche hat einen Mangel zu verbessern und wenn nach dem 2. mal immer noch der Fehler besteht, man den Roller "zurück geben" kann ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von AeroxWorks ()

    • AeroxWorks schrieb:

      Antwort von ihm:

      Danke für die Antwort. Aber wirklich sicher ? :D Ich habe ja einen Grund dazu, an dem Roller habe ich absolut nichts gemacht und er geht ständig kaputt. Einen Unfall hatte ich auch nicht.

      Außerdem habe ich irgendwo im Internet gelesen das die Werkstatt (in diesem Fall ATU) 2 Versuche hat einen Mangel zu verbessern und wenn nach dem 2. mal immer noch der Fehler besteht, man den Roller "zurück geben" kann ?

      THIS

      Swagy schrieb:

      Servus,
      also ab 3 Garantieschäden bei einem Kaufgegenstand die das gleiche Teil betrifft kann dein Kumpel sich vom Kauf zurückziehen.
      Er bekommt dann die volle Kaufsumme zurück.

      Korrigiert mich wenn es eine spezielle Fahrzeugregelung gibt, aber dies ist die norm Regel.

      Mfg Swagy

      aaaaand THIS...

      Ich habe ja bereits gesagt, dass es diese Regelung zwar gibt, aber war mir nicht sicher, in welchem Fall man sagen kann das Teil funktioniert nicht. Schön, dass "Swagy" das noch herausgestellt hat. Ich glaube nämlich mich jetzt erinnern zu können, dass es das gleiche Teil sein muss, welches Zicken macht. Einmal Bremse, einmal Vergaser und einmal Federbein zählen dann wohl nicht.


      rinki96 schrieb:

      " Du bist echt der Erste, der mich im Internet schon ankotzt. "
    • Antwort von ihm nochmal zusammengefasst:
      Moin, mir wurde schon so einiges gemacht. In den ersten 2 Monaten war ich locker 4-6 Mal da. Mir wurde 2mal oder so die Drossel gemacht dazu 2 mal der Gaszug. Dann ist er erstmal ausgegangen einfach so. Jetzt ist der Vergaser schrott. Bremsen machten Probleme. Einige mal wurde mir der Tacho neu verdichtet und dann einfach neugekauft. Tankdeckel ist mal gebrochen. Dann durfte ich von meinem eigenem Geld einen neuen D Ring bezahlen, weil die da rumgepfuscht haben. Achja habe ne neue Tachoschnecke bekommen.... Also ein shice Roller ! Außerdem sind die Mitarbeiter einfach irgendwelche Assis, entweder schwer behindert oder zurück geblieben. Machen mich für alles verantwortlich und kucken einen Scheiße an ...
    • AeroxWorks schrieb:

      Swagy schrieb:

      Ich find mein Handy grad nicht, weil ich kenn jemanden der sich mit Kaufrecht auskennt(wegen seiner Ausbildung).

      Antwort von ihm:
      Währe richtig nett wenn du das raus finden würdest :)
      Soll ich am besten direkt mit einem Brief vom Anwalt zu ATU gehen oder mit meinen Eltern ?
      Anwalt wäre besser. Der Anwalt soll die Anwaltskosten auch fordern.

      E// Frag ihn grad

      E/// Er ist leider grad Offline gegangen.....
      o-o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Swagy ()

    • "grundsätzlich gilt: wenn der hersteller es nicht schafft den Fehler nach 3 Nacherfüllungsversuchen zu beseitigen, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. d.h. geld zurück. Das heißt dann "Wandlung". der Hersteller/ Verkäufer hat aber das Recht eine Nutzungsgebühr für die zeit die das Gerät funktioniert hat, zu verlangen. Aber viele Hersteller verzichten darauf."

      E//:"
      au... wandlung den begriff gibt es seit 2001 nicht mehr. es heißt also rücktritt vom Kaufvertrag "
      Schrieb er mir grad. Geh zum Anwalt und holl dir villeicht sogar noch einen Gutachter der sich den Roller anschaut und bestätigt das er minderwertig ist.
      o-o

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Swagy ()

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