Angepinnt Mit welcher Strafe muss man rechnen [Sammelthread]

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    • Mit welcher Strafe muss man rechnen [Sammelthread]

      Da in regelmäßigen Abständen immer wieder Threads erstellt werden, in denen es um mögliche Strafen geht, habt ihr hier in diesem Thread die Möglichkeit, euch über eben diese zu informieren bzw. Fragen dazu zu stellen.

      Das hat den Vorteil, dass alles zu diesem Thema beisammen ist und eine Frage, die man stellen wollte, vielleicht schonmal beantwortet wurde.
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    • Tatbestand (Euro)

      Höchstgeschwindigkeit
      inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung
      21-25 km/h
      70/80

      26-30 km/h
      100/80

      31-40 km/h
      120/160

      41-50 km/h
      200/160

      51-60 km/h
      240/280

      61-70 km/h
      440/480

      über 70 km/h
      600/680

      Unangepasste Geschwindigkeit
      (z.B. Glätte, Regen)
      100

      Alkohol, Drogen
      1. Verstoß
      500

      2. Verstoß
      1000

      3. Verstoß
      1500

      Rote Ampel überfahren
      90

      - bei länger als 1 Sek. rot
      200

      - mit Gefährdung
      320

      - mit Sachbeschädigung
      360

      Zebrastreifen überfahren
      trotz Fußgänger
      80

      Bahnübergang umfahren
      700

      Gefährliches Abbiegen
      70

      Gefährliches Wenden
      80

      Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil
      mit Behinderung/Gefährdung
      100/120

      Linksfahren
      80

      Überholen mit Gefährdung
      100

      Überholverbot missachtet
      150

      - mit Sachbeschädigung
      200

      Vorfahrt missachtet
      100

      Illegale Kfz-Rennen
      Teilnehmer/Veranstalter
      150/500




    • Hallo liebe Community!
      Heute will ich euch die Strafen, die man fürs Scooter tunen bekommt, zeigen.
      Gleich mal im Voraus: Alles was ich hier schreibe, sind reine Grundsätze und idealfälle, jeder Richter ist anders, aber er muss sich auch an gewissen Grundsätze halten, nach denen er handeln muss.
      Es kann immer anders kommen als es hier steht, ich will euch nur mal ein grobes Muster von dem gebn, was euch erwarten kann.
      Leistungssteigerung

      Das erste Mal erwischt

      Beim ersten Mal mit entdrosseltem oder getunten Scoot bekommt ihr eine Anzeige, die wahrscheinlich fallen gelassen wird, weil es euer erstes Vergehen ist.
      Je nach Richter bekommt ihr evetuell ein paar Sozialstunden, mehr aber auch nicht.

      Das zweite Mal erwischt

      Wenn ihr zum zweiten Mal erwischt werdet, bekommt ihr eine Anzeige, Sozialstunden und evetuell eine Geldbuße. Je nach Führerscheinstelle könnt ihr auch eine Führerscheinsperre bekommen.
      Das dritte (oder mehr) Mal erwischt

      Falls ihr euch wieder erwischen lassen habt, bekommt ihr eine Anzeige, viele Sozialstunden, Geldbuße, Fahrverbot und eine Führerscheinsperre.
      Je nachdem, wie oft ihr erwischt wurdet und wie schwer der fall ist, könnt ihr auch ein paar Wochen dafür in den Jugendknast wandern, kommt aber alles auf den Richter drauf an.

      Optisches Tuning

      Beim optischen Tuning, sei es das Anbringen von F1ern oder des Kennzeichens an der Vario, bekommt ihr meistens keine Anzeige.
      Fakt ist, dass man keine Teile ohne ABE (bei Spiegeln u.a.: E-Prüfzeichen) am Fahrzeug anbringen darf, ohne diese extra beim TÜV abnehmen zu lassen.
      .
      .
      In den meisten Fällen wird euch der TÜV einen Breif mit den Mängeln schreiben, oder ihr bekommt von einem Polizisten eine Mängelkarte ausgestellt, auf der dann steht was an dem Roller nicht legal ist.
      Alles, was dort angeführt ist, müsst ihr innerhalb einer bestimmten Frist wieder in den Originalzustand zurückbauen (bzw. durch teile ersetzen, die eine ABE haben) und das Fahrzeug dann beim TÜV vorführen.
      In manchen Fällen dürft ihr auch noch ein kleines Verwarnungsgeld zahlen, dass aber 20€ nicht übersteigen sollte.



      aus FAQ - Strafen
    • Action schrieb:

      Hay Leutz,
      habe mir vorgestern ein Iceblade ctech 50 gekauft und wollte den Kennzeichen halter anbauen und mein dad meinte das es nicht erlaubt ist... https://www.scooter-attack.com/shop/#!/de/Peugeot/Jetforce-50-C-Tech/Styling-Parts/Kennzeichenhalter/AODFKZHTCPE-Kennzeichenhalter-ODF-TC-Line.html

      Meine Frage ist es erlaubt und wenn ja mein dad besteht darauf das ich ein Reflektor hinten habe wohin damit...

      Ist nicht erlaubt, da man das Nummernschild von einem bestimmten Winkel lesbar sein muss und mit soeinem seitlichen Halter ist das nicht der Fall.
    • Luckii schrieb:

      Action schrieb:

      Hay Leutz,
      habe mir vorgestern ein Iceblade ctech 50 gekauft und wollte den Kennzeichen halter anbauen und mein dad meinte das es nicht erlaubt ist... https://www.scooter-attack.com/shop/#!/de/Peugeot/Jetforce-50-C-Tech/Styling-Parts/Kennzeichenhalter/AODFKZHTCPE-Kennzeichenhalter-ODF-TC-Line.html

      Meine Frage ist es erlaubt und wenn ja mein dad besteht darauf das ich ein Reflektor hinten habe wohin damit...

      Ist nicht erlaubt, da man das Nummernschild von einem bestimmten Winkel lesbar sein muss und mit soeinem seitlichen Halter ist das nicht der Fall.
      Super so sieht es aber fail aus hast du eine Idea was man da machen kann?
      KLICK *HOT*
      KLICK *HOT*

      ---
    • Action schrieb:





      Zitat von »Luckii«






      Zitat von »Action«



      Hay Leutz,
      habe mir vorgestern ein Iceblade ctech 50 gekauft und wollte den Kennzeichen halter anbauen und mein dad meinte das es nicht erlaubt ist... scooter-attack.com/shop/#!/de/…enhalter-ODF-TC-Line.html

      Meine Frage ist es erlaubt und wenn ja mein dad besteht darauf das ich ein Reflektor hinten habe wohin damit...

      Ist nicht erlaubt, da man das Nummernschild von einem bestimmten Winkel lesbar sein muss und mit soeinem seitlichen Halter ist das nicht der Fall.
      Super so sieht es aber fail aus hast du eine Idea was man da machen kann?





      neuen kaufen:D

      rover.ebay.com/rover/1/707-534…teile&hash=item2ebebb3e3c

      soll angeblich legal sein.
    • Moinsen erstmal,
      ich werde in 7 Monaten 16 und habe vor, A1 zu machen weil ich 125er fahren will, da ja passend zu meinem geburtstag die 80khm Begrenzung wegfällt. nur leider kann ich mir wegen Geldmangel nicht direkt zu meinem 16 ne 125er kaufen weil A1 ja auch nicht gerade Billig ist. :thumbdown: Also hatte ich mir gedacht das ich in der Wartezeit meinen Jetti entdrossele und dann offen rumfahre. Meine frage ist jetzt, was auf mich zu kommt, wenn ich gepackt werde. Fahren ohne Fahrerlaubnis ja schonmal nicht. aber es ist ja trotzdem noch fahren ohne BE und VS. aber ist ja soweit ich weiß nur eine Ordnungswidrigkeit. oder kann ich deswegen doch ne Anzeige bekommen? Oder nur ein Bußgeld?

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    • Moinsen erstmal,
      ich werde in 7 Monaten 16 und habe vor, A1 zu machen weil ich 125er fahren will, da ja passend zu meinem geburtstag die 80khm Begrenzung wegfällt. nur leider kann ich mir wegen Geldmangel nicht direkt zu meinem 16 ne 125er kaufen weil A1 ja auch nicht gerade Billig ist. :thumbdown: Also hatte ich mir gedacht das ich in der Wartezeit meinen Jetti entdrossele und dann offen rumfahre. Meine frage ist jetzt, was auf mich zu kommt, wenn ich gepackt werde. Fahren ohne Fahrerlaubnis ja schonmal nicht. aber es ist ja trotzdem noch fahren ohne BE und VS. aber ist ja soweit ich weiß nur eine Ordnungswidrigkeit. oder kann ich deswegen doch ne Anzeige bekommen? Oder nur ein Bußgeld?

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      Würde mich auch sehr interessieren. Mach jetzt auch A1.. :thumbsup:
      ich glaube ich habe ein tinitus im auge. ich sehe nur pfeifen! :thumbsup:
    • Greeezzy schrieb:

      Moinsen erstmal,
      ich werde in 7 Monaten 16 und habe vor, A1 zu machen weil ich 125er fahren will, da ja passend zu meinem geburtstag die 80khm Begrenzung wegfällt. nur leider kann ich mir wegen Geldmangel nicht direkt zu meinem 16 ne 125er kaufen weil A1 ja auch nicht gerade Billig ist. :thumbdown: Also hatte ich mir gedacht das ich in der Wartezeit meinen Jetti entdrossele und dann offen rumfahre. Meine frage ist jetzt, was auf mich zu kommt, wenn ich gepackt werde. Fahren ohne Fahrerlaubnis ja schonmal nicht. aber es ist ja trotzdem noch fahren ohne BE und VS. aber ist ja soweit ich weiß nur eine Ordnungswidrigkeit. oder kann ich deswegen doch ne Anzeige bekommen? Oder nur ein Bußgeld?

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      Es ist Fahren ohne fahrerlaubniss und ohne betriebserlaubniss!

      du hast eine Erlaubniss, 125 ccm Maschienen auf eine dort angegebene Geschwindigkeit zu führen, dies tust du hier aber nicht^^

      Du bekommst bei deinem A1 ja auch M, anstatt das der M wegfällt und alles im A1 ist ^^

      bist also sogesehen genauso gepackt
    • Danny110 schrieb:

      Greeezzy schrieb:

      Moinsen erstmal,
      ich werde in 7 Monaten 16 und habe vor, A1 zu machen weil ich 125er fahren will, da ja passend zu meinem geburtstag die 80khm Begrenzung wegfällt. nur leider kann ich mir wegen Geldmangel nicht direkt zu meinem 16 ne 125er kaufen weil A1 ja auch nicht gerade Billig ist. :thumbdown: Also hatte ich mir gedacht das ich in der Wartezeit meinen Jetti entdrossele und dann offen rumfahre. Meine frage ist jetzt, was auf mich zu kommt, wenn ich gepackt werde. Fahren ohne Fahrerlaubnis ja schonmal nicht. aber es ist ja trotzdem noch fahren ohne BE und VS. aber ist ja soweit ich weiß nur eine Ordnungswidrigkeit. oder kann ich deswegen doch ne Anzeige bekommen? Oder nur ein Bußgeld?

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      Es ist Fahren ohne fahrerlaubniss und ohne betriebserlaubniss!

      du hast eine Erlaubniss, 125 ccm Maschienen auf eine dort angegebene Geschwindigkeit zu führen, dies tust du hier aber nicht^^

      Du bekommst bei deinem A1 ja auch M, anstatt das der M wegfällt und alles im A1 ist ^^

      bist also sogesehen genauso gepackt
      ich darf maschinen BIS 125 kubik und ungedrosselte geschwindightkeit (ab 19.1.2013) mit A1 fahren. man darf ja auch 100 ccm maschinen fahren, alles andere wäre ja bekloppt. es geht mir nur darum, ob man für fahren ohne betriebserlabnis und versicherungsschutz ne anzeige bekommt.
    • also ich kann mir kaum vorstellen dass wenn man mit "einer geschw. Übertretung von über 70 km/h" noch weiter fahren darf...das wären im Ortsgebiet ca. 130!
      da wird man aufgehalten wird erstmal der Führerschein weg genommen und vor Gericht...das schaut dann nicht so gut aus für einen!
      ...wenn ich falsch liege, bitte um Aufklärung aba nur ne Geldstrafe von 600€ kann ich mir ned vorstellen!
      Lg
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