Mit ner Prüfbescheiningung Darfst du auch nur in Deutschland fahren ,
Quelle - Wikipedia :
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein deutscher
Nachweis über die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
der Klasse Mofa.
Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht, sie ist
keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Die
Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt werden. Das gilt nicht für
Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist
der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man
keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von
sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)[1]
sowie sogenannter Elektronischer Mobilitätshilfen
mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.[2]
Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung
(theoretisch
von 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch
von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse
in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.[3]
Träger der Mofa-Ausbildung ist in der Regel eine Fahrschule,
kann aber auch eine sonstige Bildungseinrichtung
mit der behördlich genehmigten Ausbildungsbefähigung sein.
Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr und
bestandener Theorieprüfung, die frühestens 6 Wochen vor dem Mindestalter
absolviert werden kann.
( löl hatte 2 h Praxis kurz vor der Theorie Prüfung ROFL .... aber egal hab eh Auto / Motorradschein hrhr )
Quelle - Wikipedia :
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein deutscher
Nachweis über die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
der Klasse Mofa.
Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht, sie ist
keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Die
Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt werden. Das gilt nicht für
Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist
der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man
keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von
sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)[1]
sowie sogenannter Elektronischer Mobilitätshilfen
mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.[2]
Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung
(theoretisch
von 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch
von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse
in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.[3]
Träger der Mofa-Ausbildung ist in der Regel eine Fahrschule,
kann aber auch eine sonstige Bildungseinrichtung
mit der behördlich genehmigten Ausbildungsbefähigung sein.
Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr und
bestandener Theorieprüfung, die frühestens 6 Wochen vor dem Mindestalter
absolviert werden kann.
( löl hatte 2 h Praxis kurz vor der Theorie Prüfung ROFL .... aber egal hab eh Auto / Motorradschein hrhr )