3 Punkte und Aufbauseminar? Einspruch!?

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    • 3 Punkte und Aufbauseminar? Einspruch!?

      Wunderschönen.

      Ich war gestern mit nem Kumpel unterwegs, er ist ohne Helm einmal quer von einer Seite zur Anderen übern Parkplatz vom Rewe gefahren und ich eben hinterher (mit helm)
      Stellen unsere Roller auf, Zivilbullen hinter uns..
      Er 15€ wegen Fahrens ohne Helm & dann guckt der Bulle sich meinen Hinterreifen an, hatte fast slicks :whistling: naja er meint zu mir, dass das jetzt 3 Punkte in Flb. gibt, dazu 75€ Strafe (Laut neuer Regelung eig. 125 Oo ) und eben, da ich meinen Autoführerschein erst seit Mai besitze und nicht aus der Probezeit bin, ein Aufbauseminar.. & erneute Prüfung

      Gibt's von euch jmd, der sowas schonmal hatte oder ne Idee für n Einspruch hat? Hab n neuen Reifen jetzt drauf.. aber kp
      Alles zusammen wären das 400-700€ ! :thumbdown:
      1.3.1.2 ! :)
    • Such dir nen anwalt ;)

      Aber mit helm hab ich auch ne story, ich steh am rewe, musste was für meine mutter holen... Wollte mir danach noch nen Dönder gönnen, das sind keine 20 Meter, einmal n stückchen parkplatz, durch so pöller und schwupps is man da...
      Dat stück bin ich ohne helm gefahren, warn ja noch net mal 10 km/h

      Ich stelldann roller ab, guck hoch, sitzt da N junger Polizist... Ich nur Fuuuck... Guck den an, meint der " bin grad am essen, ich hab dich nicht gesehen und du mich nicht, guten Appetit" ich nur so " äh, danke... Ihnen auch noch guten appetit :D"

      Man hatte ich die Hosen voll :D
      Fisted 10.11.13 15:32
    • bei fahrzeugen bis 80 kmh ist eine profiltiefe von min 1 mm vorgeschrieben, drüber 1,6.

      Für den Fahrer:
      336606 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen
      Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine
      ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.
      § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat
      B - 3 Punkte 50,00

      Für den Halter:
      331690 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs/Anhängers *)
      an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder
      Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe
      besaß bzw. ließen sie zu.
      § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 **), § 69a StVZO; § 24 StVG;
      213 BKat
      B - 3 Punkte, 75,00

      + je Gebühren 23,50

      Wenn Halter = Fahrer müssten eigentlich die 75 EUR anfallen.
      Bußgeld kann evtl. wegen Voreintrag erhöht werden.

      Da es sich um einen B-Verstoß handelt, passiert wegen der Probezeit nichts (wenn du nicht schon einen B-Verstoß nach der Probezeit begangen hast, z.Bsp. mit Handy in der Hand erwischt worden).
      Beim nächsten B- oder A-Verstoß greift aber die nächste Probezeitmaßnahme (Verwarnung)

      die große frage ist ist dein roller als mofa oda roller 45 wenn 25iger gilt das ganze nicht für dich ansonsten wen 45iger gibts 75 und 3 punkte aber kein fahrverbot bzw gibts keine probs mit probezeit
      8) 8) 8) 8) es heißt ja das mann jedes gewicht beim fahrzeug sparen sollte naja da fange ich mal an der drosslung an die wiegt zu viel xD 8) 8) 8) 8)
      es ist nur ein klick entfernt der nennt sich bedanken "button" der tut nich weh der beist auch nicht ermag es wenn er geklick wird ^^
    • sollte keine probs geben
      würde noch mal ein anwalt fragen der sich im rechtsbereich schwergebiet verkehr auskennt zur sicherheit
      8) 8) 8) 8) es heißt ja das mann jedes gewicht beim fahrzeug sparen sollte naja da fange ich mal an der drosslung an die wiegt zu viel xD 8) 8) 8) 8)
      es ist nur ein klick entfernt der nennt sich bedanken "button" der tut nich weh der beist auch nicht ermag es wenn er geklick wird ^^
    • greenforce schrieb:

      such dir nen anwalt am besten.. Würde ich machen

      würd ich nicht, rausgeworfenes geld, da kannst nix dran ändern..

      xil3q3ndix schrieb:

      Da es sich um einen B-Verstoß handelt, passiert wegen der Probezeit nichts

      falsch, aufbauseminar gibts bei punkteverstoßen in der probezeit auf jeden fall. zusätzlich gibts eine probezeitverlängerung, also 4 statt 2 jahre
    • antown schrieb:

      Zitat von »greenforce«
      such dir nen anwalt am besten.. Würde ich machen


      würd ich nicht, rausgeworfenes geld, da kannst nix dran ändern..

      Zitat von »xil3q3ndix«
      Da es sich um einen B-Verstoß handelt, passiert wegen der Probezeit nichts


      falsch, aufbauseminar gibts bei punkteverstoßen in der probezeit auf jeden fall. zusätzlich gibts eine probezeitverlängerung, also 4 statt 2 jahre


      deswegen soll ers ich nochmal beim anwalt berraten lassen
      punkt ist nicht gleich punkt deswegen unterscheidet man auch unter a und b verstoß und beim roller ist das schon wieder was ganz anderes als bei auto und das ganze gilt nicht bei mofa
      8) 8) 8) 8) es heißt ja das mann jedes gewicht beim fahrzeug sparen sollte naja da fange ich mal an der drosslung an die wiegt zu viel xD 8) 8) 8) 8)
      es ist nur ein klick entfernt der nennt sich bedanken "button" der tut nich weh der beist auch nicht ermag es wenn er geklick wird ^^
    • pardon, ich muss mich korrigieren, hab scheiße geschrieben..

      "Wird während der Probezeit ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen, ordnet die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall automatisch um zwei Jahre. Ein Rechtsmittel gegen die Verlängerung der Probezeit gibt es nicht. "
      abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/fuehrerschein_probe.php

      sieht also gut aus, wird wohl kein aufbauseminar ;)